Vorsicht, Anlagebetrug: Investment-Scams erkennen und vermeiden
Investments über Onlineplattformen versprechen schnelles Geld, bringen aber oft große Verluste: Wie Sie Investment-Scams erkennen und Fallen aus dem Wege gehen können.
Sind die Zinsen niedrig, hat Finanzbetrug Hochkonjunktur: Allein im Jahr 2024 haben Kriminelle mit hohen Gewinnversprechen durch Investitionen bei vermeintlichen Brokern in Österreich rund 95,5 Millionen Euro erbeutet. Sie machen sich den Trend zum Onlinehandel mit Finanzinstrumenten zunutze – Anlagebetrug findet vermehrt im virtuellen Raum statt.
Die Betrüger bewerben auf Social-Media-Kanälen wie TikTok und Instagram oder in Messenger-Diensten wie WhatsApp offensiv ihre Finanzangebote, die sich als gefährliche Fallen erweisen. Sichtbar wird der Betrug spätestens dann, wenn die versprochene Auszahlung von den Tätern verzögert und schließlich ganz verweigert wird.
Vor welchen Betrugsformen Sie sich vor allem in sozialen Medien in Acht nehmen sollten, erfahren Sie in folgendem Beitrag:
Gefälschte Trading-Plattformen
Ob in sozialen Medien, auf Dating-Portalen oder in E-Mails: Mit reißerischen Werbeanzeigen – oft mit Fotos und gefälschten Zitaten von Prominenten oder den Logos bekannter TV-Sender geschmückt – locken Kriminelle ihre Opfer auf vorgebliche Trading-Plattformen. Dort werden unterschiedliche Finanzprodukte gehandelt, von (virtuellen) Währungen über Aktien bis hin zu Gold. Nach der Registrierung folgen Anrufe oder Kontaktversuche via E-Mail. Die Kriminellen geben sich als Anlageprofis aus und bringen die Nutzerinnen und Nutzer dazu, Geld zu investieren. Gerade Kleinanlegerinnen und Kleinanleger werden mit unrealistisch hohen Renditen und geringen Mindestanlagen angelockt. Auf der „Trading-Plattform“ können die Opfer die fiktive Entwicklung ihrer Kapitalanlage verfolgen, scheinbar hohe Gewinne verleiten zu weiteren Anlagen. Die fließen direkt in die Hände der Betrüger.
Anlagebetrug mit Kryptowährungen
Bei einer weiteren, relativ neuen Betrugsmasche versprechen die Betrüger hohe Gewinne durch Krypto-Investments. Die Kontaktaufnahme erfolgt häufig über Dating-Portale wie Tinder. Nach einer ersten Annäherung lenken die Kriminellen das Gespräch auf eine vermeintlich lukrative Anlage in Kryptowährungen, wie zum Beispiel Bitcoin oder Ethereum. Die Nutzerinnen und Nutzer werden dazu animiert, bei einem anderen Anbieter Kryptowährungen zu kaufen und diese anschließend auf den neuen Account zu transferieren.
Anlagebetrug mit Festgeldanlage
Bei betrügerischen Festgeldangeboten werden potenzielle Anlegerinnen und Anleger auf gefälschte Trading-Plattformen gelockt und zu einer Registrierung gedrängt. Dort werden ihnen Kontodaten eines Festgeldkontos im Ausland zugewiesen. Mit der Aussicht auf sichere Festgeldanlagen und hohe Zinsen werden die Opfer dazu verleitet, Geld auf dieses angeblich für sie eingerichtete Konto zu überweisen. In Wirklichkeit gehört das Konto aber den Betrügern, die es zu einem passenden Zeitpunkt leerräumen.
Recovery-Room-Betrug
Bei den sogenannten „recovery room scams“ werden bereits geschädigte Anlegerinnen und Anleger spontan von Personen kontaktiert, die vorgeben, ihnen helfen zu wollen. Davon gibt es mehrere Varianten: In manchen Fällen bieten Unbekannte den Abkauf von Aktien mit negativen Renditen an. In anderen werden gegen einen kleinen Betrag Inkassoleistungen angeboten, um das verlorene Geld wiederzubekommen. So steigen die Verluste der Opfer weiter.
Binäre Optionen
Binäre Optionen sind „Alles-oder-nichts“-Geschäfte, also hochspekulative Anlageformen, die von seriösen Handelsplattformen heute nur noch in Kombination mit anderen Anlageformen angeboten werden. Die Käuferin oder der Käufer spekuliert darauf, dass der Kurs eines bestimmten Vermögenswerts steigt oder fällt. Wenn die Vorhersage eintrifft, erhält die Anlegerin oder der Anleger einen Gewinn, andernfalls ist der gesamte Einsatz verloren. Da binäre Optionen seit 2018 innerhalb der EU nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden dürfen (EU-regulierte Broker im Rahmen von professionellem Trading sowie Offshore-Anbieter sind von dem Verbot ausgenommen), sollten Sie sich vor Plattformen hüten, die solche Investition anbieten.
Anlagebetrug mit vorbörslichen Aktien
Bei dieser Form des Anlagebetrugs werden Nutzerinnen und Nutzern Aktien eines namhaften Unternehmens schmackhaft gemacht, das angeblich einen baldigen Börsengang plant. Die von den Kriminellen angepriesenen vorbörslichen Aktien existieren jedoch noch gar nicht oder befinden sich im Besitz von Aktionärinnen und Aktionären, die einen Verkauf nicht beabsichtigen.
Cloned Firms
Beim „Cloning“ geben sich Kriminelle als zum Geschäftsverkehr zugelassenes Unternehmen aus – etwa als Investmentgesellschaft, Versicherungsvermittler oder sogar als Aufsichtsbehörde. In Wahrheit sind die angebotenen Dienstleistungen fiktiv, die abgewickelten Geschäfte reiner Betrug.
Pyramidenbetrug und Ponzi-System
Beim Pyramidenbetrug machen Kriminelle potenziellen Anlegerinnen und Anlegern eine Investition schmackhaft, bei der die zurückfließenden Erträge jedoch ganz oder teilweise durch Investitionen neuer Kundinnen und Kunden finanziert werden. Die gesammelten Gelder werden also nur scheinbar investiert, tatsächlich werden damit Investorinnen und Investoren entlohnt, um diese an die Organisation zu binden. Die Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, neue Kundschaft zu werben, um ihre Gewinne zu steigern. Ponzi- oder Schneeball-Systeme funktionieren ähnlich, allerdings werden hierbei neue Investorinnen und Investoren von den Organisatoren selbst rekrutiert. Die ausgeschütteten „Gewinne“ stammen wiederum von den Geldern neu hinzugekommener Anlegerinnen und Anleger.
So schützen Sie sich gegen Investment-Scams:
- Lassen Sie die Hände von komplexen Produkten, die schwer zu durchschauen sind.
- Locken Anbieter mit abenteuerlichen Gewinnversprechen, ist stets Vorsicht geboten.
- Achtung bei ungebetenen Telefonanrufen: Innerhalb der EU ist es Unternehmen grundsätzlich verboten, Privatpersonen ohne Einwilligung zu kontaktieren, um ihnen etwas zu verkaufen.
- Bei Angeboten nicht zugelassener Unternehmen handelt es sich in der Regel um Betrugsversuche. Ob das betreffende Unternehmen über eine Zulassung verfügt, können Sie in der Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht (FMA) überprüfen.
- Finanzdienstleister aller Art sind dazu verpflichtet, auf die Risiken ihrer angebotenen Anlageprodukte in der Kundenberatung ausdrücklich hinzuweisen, die Inhalte der Anlageberatung in einem Protokoll festzuhalten und dieses der Kundin oder dem Kunden auszuhändigen. Erfolgt dies nicht, sollten Sie keine Investitionen tätigen.
- Für den Handel mit bestimmten Gütern – etwa Gold und andere Edelmetalle sowie seltene Erden – ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich. Werden solche Güter in Kombination mit überhöhten Gewinnversprechen angeboten, könnten die Investitionsgüter gefälscht oder gar nicht vorhanden sein.
Die FMA warnt vor Unternehmen, die bereits unerlaubt tätig geworden sind. Informationen dazu gibt es auf der Website oder über die FMA-App
Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Unternehmen mit Ihnen Finanzgeschäfte abschließen darf, wenden Sie sich an die FMA-Verbraucherinformation über das Kontaktformular oder telefonisch unter der Nummer +43 1 249 59 3444.
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria