Urheberrecht
Im Bereich des Urheberrechts sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen das Urheberrechtsgesetz und das Zugangskontrollgesetz – ZuKG.
Urheberrechtsgesetz
Das Urheberrechtsgesetz setzt unter anderem die Urheberrechtsrichtlinie für die Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments) und die Datenbankrichtlinie (Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments) in Österreich um.
Das Urheberrechtsgesetz regelt das Urheberrecht im engeren Sinn, das den Schutz von Werken umfasst. Es regelt zudem das Urheberrecht im weiteren Sinn – die sogenannten verwandten Schutzrechte, die den Schutz von bestimmten sonstigen Leistungen umfasst. Das Urheberrechtsgesetz normiert vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Befugnisse.
Es regelt dabei
- Verwertungsrechte (das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht zur Vermietung und Verleihung, das Folgerecht, das Senderecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht und das Zurverfügungstellungsrecht)
- Den Schutz geistiger Interessen (den Schutz der Urheberschaft, die Urheberbezeichnung und den Werkschutz)
Weitere Informationen:
- Das Urheberrechtsgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
Zugangskontrollgesetz – ZuKG
Das Zugangskontrollgesetz setzt die Zugangskontrollrichtlinie (Richtlinie 98/84/EG des Europäischen Parlaments) in Österreich um. Es regelt den rechtlichen Schutz von Diensteanbietern, die Fernsehsendungen, Radiosendungen oder Dienste der Informationsgesellschaft gegen Entgelt und unter einer Zugangskontrolle bereitstellen.
Dazu zählen
- Rechtsschutz
- Zivilrechtliche Ansprüche
- Strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen
Weitere Informationen:
- Das Zugangskontrollgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria