Nachteilige Daten
Im österreichischen Urhebergesetz ist das Recht am eigenen Bild verankert, das ein besonderer Teil des Persönlichkeitsrechts ist. Bereits die Herstellung eines Bildes ohne Einwilligung der oder des Abgebildeten kann als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gelten.
Fotos, Videos oder deren Begleittext dürfen nicht die berechtigten Interessen der darauf abgebildeten oder darin beschriebenen Personen verletzen. Die Aufnahmen dürfen die Abgebildeten nicht herabsetzen oder bloßstellen. Relevant bei der Bestimmung der Rechtsverletzung ist hier, ob das Bild objektiv nachteilig ist und nicht nur als solches empfunden wird. Ein Foto mit unvorteilhafter Frisur stellt somit beispielsweise keine Rechtsverletzung dar.
Wird ein nachteiliges Bild oder Video entdeckt, haben Nutzerinnen und Nutzer das Recht auf Löschung oder Entfernung, da hier das Recht am eigenen Bild gilt. In vielen sozialen Netzwerken gibt es hierfür bereits standardisierte Meldeverfahren, im Rahmen derer die Nutzerinnen und Nutzer solche Bilder melden können.
Was können Nutzerinnen und Nutzer machen?
- Beweissicherung: Mittels Screenshots der jeweiligen Webseiten sollten Beweise gesichert werden.
- Kontaktaufnahme: Als Nächstes sollte schriftlich diejenige Person kontaktiert werden, die das Foto/Video hochgeladen hat. Allenfalls können auch die Webseiten-Betreiberinnen oder -Betreiber kontaktiert werden.
- Unterlassungsklage: In schwerwiegenden Fällen können Nutzerinnen und Nutzer Ansprüche auch per Unterlassungsklage und – bei Schädigung – Schadenersatzforderung vor Gericht einklagen.
- Achtung: Trotz Löschung auf der entsprechenden Seite kann es natürlich sein, dass die besagten Inhalte bereits anderswo im Internet gelandet sind.
Weitere Informationen
- Ratgeber „Internet sicher nutzen“ der ISPA
- Ratgeber „Urheberrecht. 24 Fragen und Antworten“ der ISPA
Für den Inhalt verantwortlich: ISPA - Internet Service Providers Austria