Medien
Das Mediengesetz enthält u.a. Bestimmungen zu den Redaktionsstatuten, zum Persönlichkeitsschutz (wie zum Beispiel üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung), Vorschriften über die Verbreitung von Medienwerken sowie strafrechtliche Bestimmungen.
Mediengesetz – MedienG
Das Mediengesetz regelt auch die Gestaltung (Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung) von periodischen elektronischen Medien.
Als solche gelten Medien, die auf elektronischem Weg
- ausgestrahlt werden (Rundfunkprogramme),
- abrufbar sind (Websites) oder
- wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden (wiederkehrende elektronische Medien, wie zum Beispiel Newsletter).
Weitere Informationen:
- Das Mediengesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
Letzte Aktualisierung: 29. März 2017
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt