Medien

Das Mediengesetz enthält u.a. Bestimmungen zu den Redaktionsstatuten, zum Persönlichkeitsschutz (wie zum Beispiel üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung), Vorschriften über die Verbreitung von Medienwerken sowie strafrechtliche Bestimmungen.

Mediengesetz – MedienG

Das Mediengesetz regelt auch die Gestaltung (Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung) von periodischen elektronischen Medien.

Als solche gelten Medien, die auf elektronischem Weg

  • ausgestrahlt werden (Rundfunkprogramme),
  • abrufbar sind (Websites) oder
  • wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden (wiederkehrende elektronische Medien, wie zum Beispiel Newsletter).

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 29. März 2017

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt