Geschäftsführerhaftung
Unter anderem aus den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Unternehmensgesetzbuchs ergibt sich, dass die Verantwortung für Informationssicherheit grundsätzlich immer bei der Unternehmensführung verbleibt.
- Sicherheitsrelevante IT-Aufgaben können im Rahmen formeller Festlegungen (zum Beispiel einer IT-Sicherheitspolitik) an einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter delegiert werden.
- Das Management trägt dennoch – insbesondere für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen – die Letztverantwortung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen unter www.ris.bka.gv.at
Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2019
Für den Inhalt verantwortlich: Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting