E-Health
Im Bereich " E-Health" sind das Gesundheitstelematikgesetz und die Gesundheitstelematikverordnung von Bedeutung für den Umgang mit Gesundheitsdaten.
Gesundheitstelematikgesetz – GtelG
Mit dem Gesundheitstelematikgesetz werden ergänzende Datensicherheitsbestimmungen für den elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten festgelegt sowie ein Informationsmanagement für Angelegenheiten der Gesundheitstelematik eingerichtet.
Ziele des Gesundheitstelematikgesetzes sind, durch bundeseinheitliche Mindeststandards die Datensicherheit beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten anzuheben sowie die für die Entwicklung und Steuerung der Gesundheitstelematik im internationalen Kontext notwendigen Informationsgrundlagen zu schaffen bzw. zu verbreitern.
Es regelt hierbei
- Die Anforderungen an die Datensicherheit beim elektronischen Gesundheitsdatenaustausch (Identität, Rollen, Vertraulichkeit, Integrität und Dokumentation)
- Die Anforderungen an das Informationsmanagement (eHealth-Verzeichnisdienst, Inhalte, Aufnahme, Registrierungsverfahren und -stellen, Monitoring, Qualitätssicherung und Informationsdienst)
Weitere Informationen:
- Das Gesundheitstelematikgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
Gesundheitstelematikverordnung – GTelV
Die Gesundheitstelematikverordnung konkretisiert das Gesundheitstelematikgesetz vor allem in technischen Fragen zur Datensicherheit. Es legt dabei fest, wie im Rahmen des elektronischen Gesundheitsdatenaustausches die Identität von Gesundheitsdiensteanbietern und die Vertraulichkeit und Integrität von Gesundheitsdaten sicherzustellen sind. Sie regelt zudem die dabei zu verwendenden Rollen sowie die bestehenden Dokumentationspflichten.
Weitere Informationen:
- Die Gesundheitstelematikverordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria