Beleidigung und Co.

Durch unbedachte Nachrichten bzw. Postings können Sie sich strafbar machen. Überlegen Sie sich deshalb im Vorhinein immer genau, ob Sie eine Aussage in der Öffentlichkeit äußern wollen.

Bevor Sie eine Nachricht verfassen, beachten Sie die folgenden drei Grundregeln:

  • Erst lesen, dann schreiben
  • Nie mit Wut im Bauch schreiben
  • Bekannte lesen mit

Wenn Sie diese Grundregeln nicht beachten, können folgende rechtlichen Konsequenzen entstehen:

Verhetzung

Beim Straftatbestand der Verhetzung nach § 283 StGB Absatz 1 fordert eine Täterin oder ein Täter vor vielen Menschen (vor mind. 30 Personen) zu Gewalt auf oder spornt zu Hass gegen Menschen an, die einer bestimmten Religion, Nationalität oder Ethnie angehören bzw. eine bestimmte sexuelle Orientierung oder Hautfarbe haben (z. B. indem zu konkreten Gewalthandlungen wie dem Einwerfen von Fenstern oder körperlicher Gewalt gegen eine Gruppe aufgerufen wird). Nicht jedes rassistische Posting ist aber automatisch ein Hassposting oder erfüllt den Tatbestand der Verhetzung.

Ehrenbeleidigung

Ehrenbeleidigung ist die Beschimpfung oder Verspottung einer anderen Person vor mindestens zwei zusätzlichen Personen. Konkret fallen unter den Begriff der Ehrenbeleidigung somit der Gebrauch von Schimpfwörtern und Spott in der Öffentlichkeit. In Foren, Chats und auf Homepages kann fast immer von einer Öffentlichkeit ausgegangen werden. Bei Foren und Chats ist es vom dort üblichen Umgangston abhängig, ab welchem Grad eine Ehrenbeleidigung vorliegt.

Ehrenbeleidigung ist ein Privatanklagedelikt. Neben strafrechtlicher Verfolgung droht im Falle einer öffentlichen Ehrenbeleidigung auch eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzklage nach § 1330 ABGB, die sehr teuer werden kann. Die Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Ehrenbeleidigung ein finanzieller Schaden entstanden ist oder droht.

Üble Nachrede

Üble Nachrede ist der unrechtmäßige Vorwurf einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung oder eines unehrenhaften Verhaltens (z. B. die Bezeichnung als Faschistin/Faschist, Rechtsextremistin/Rechtsextremist u. Ä.) oder eines Verhaltens gegen die guten Sitten vor zumindest einer weiteren Person. Kann die Richtigkeit der Behauptung bewiesen werden, ist die Handlung nicht strafbar, da die Aussage der Wahrheit entspricht. Einer solchen Überprüfung standhalten müssen auch Postings in sozialen Netzwerken und in öffentlichen Foren, da hier davon ausgegangen werden kann, dass mehr als eine Person diese sieht bzw. liest. Üble Nachrede ist ein Privatanklagedelikt.

Verleumdung

Verleumdung ist die Verdächtigung einer Person, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Hierbei beruht die Verdächtigung auf unwahren Behauptungen; es handelt sich also um eine wissentlich falsche Verdächtigung, die die beschuldigte Person in Gefahr bringt, durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden. Verleumdung ist ein Offizialdelikt.

Kreditschädigung

Kreditschädigung ist die Behauptung falscher Tatsachen, wenn dadurch der Kredit, der Erwerb oder das berufliche Fortkommen anderer geschädigt oder gefährdet wird. Ein Beispiel hierfür wäre die Behauptung, dass jemand am Arbeitsplatz trinkt oder Firmengelder veruntreut hat.

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 6. Oktober 2020

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