Jugendschutz und soziale Medien: Tipps und Tools zur Regulation des Konsums

Je mehr das Internet und Social Media in den Alltag integriert sind, desto notwendiger ist es, Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang damit beizubringen. Hier finden Sie die wichtigsten Empfehlungen für Eltern.

Zwei Männer und zwei Frauen sitzen auf einer Mauer mit Smartphones in den Händen.
Jugendschutz für Social Media. Foto: Adobe Stock

Aktuelle Umfragen zur Social-Media-Nutzung unter Jugendlichen zeigen, dass der Trend weiterhin weg von herkömmlichen sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram) und hin zu Videoplattformen wie TikTok oder YouTube geht. Auch die Instant-Messaging-Dienste WhatsApp, Signal und Telegram stehen bei jungen Menschen hoch im Kurs. Das ist insofern problematisch, als die Nutzung solcher Nachrichten-Apps für Eltern schwieriger zu kontrollieren ist und Kinder und Jugendliche dazu verleitet werden können, mit fremden Personen zu kommunizieren und dabei sensible persönliche Daten preiszugeben.

Tipp

Weiterführende Informationen zur Social-Media-Nutzung im Jahr 2022 finden Sie im Beitrag „Jugendliche auf Social Media – Trends, Risiken und Tipps für Eltern“.

Alterslimit in sozialen Medien beachten

Ein Mindestalter für die Nutzung ist daher sinnvoll, wird aber auf keiner der gängigen Plattformen kontrolliert. Die meisten sozialen Medien dürfen ab 13 Jahren genutzt werden. Eine Ausnahme bildet WhatsApp, dessen Nutzungsbedingungen die Verwendung erst ab 16 Jahren gestatten. Allerdings beschränkt beispielsweise YouTube ausgewählte Inhalte auf angemeldete Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren die das Alter mittels Kreditkarte oder Ausweis nachweisen müssen.

Die Altersgrenze von 13 Jahren hat ihren Grund in den Datenschutzbestimmungen der USA, wo die Speicherung von personenbezogenen Daten jüngerer Nutzerinnen und Nutzer generell verboten ist. In Österreich wiederum dürften unter 14-Jährige eigentlich gar kein Konto eröffnen. Die fehlende Kontrolle seitens der Betreiber führt jedoch dazu, dass auch deutlich jüngere Kinder in sozialen Netzwerken aktiv sind. Die Verantwortung für die Nutzung liegt also in den Händen der Eltern – sowohl in erzieherischer als auch in rechtlicher Hinsicht.

Soziale Medien und Jugendschutz: Gefahren kommunizieren

Die wichtigste Schutzmaßnahme ist, Kinder über die Gefahren aufzuklären, denen sie sich aussetzen, wenn sie persönliche Daten im Internet preisgeben. Das sollte laufend und altersgerecht erfolgen. Dazu ist es aber nötig, dass die Eltern selbst über Medienkompetenz verfügen und aktuelle Social-Media-Entwicklungen im Auge behalten. Besonders jüngere Kinder sollten auch stets daran erinnert werden, sich an einen Erwachsenen zu wenden, wenn sie sich im virtuellen Raum unwohl oder gar bedroht fühlen.

Hinweis

Einen Überblick über mögliche Gefahren für Kinder und Jugendliche erhalten Sie im Beitrag „Mit Medienkompetenz souverän durch die digitale Welt“.

Smartphones kindersicher machen

Sowohl Android-Geräte als auch iPhones bieten die Möglichkeit, die Bildschirmzeit zu begrenzen und weitere altersgerechte Einstellungen und Sperren vorzunehmen. Während bei Apple alle Funktionen bereits im Betriebssystem integriert sind, steht für Android die App „Google Family Link“ zur Verfügung, mit der sich Sperren und Beschränkungen individuell einstellen lassen. Durch ein Passwort wird sichergestellt, dass nur diejenige Person Zugriff auf die Einstellungen hat, die das Telefon konfiguriert hat.

Wichtig sind vor allem die folgenden Einstellungen:

  • Downloads beschränken: Hiermit lässt sich garantieren, dass neue Programme nicht ohne die Zustimmung der Eltern installiert werden.
  • Käufe unterbinden: Diese Einstellung verhindert, dass Kinder absichtlich oder irrtümlich kostenpflichtige Inhalte konsumieren beziehungsweise installieren.

Hinweis

Besonders die bei Anbietern beliebten In-App-Käufe können schnell zur Kostenfalle werden. Weitere Vorsichtsmaßnahmen in diesem Kontext finden Sie im Beitrag „In-Game-Käufe und Pay-to-Win-Spiele: Teurer Spielspaß“.

  • Bildschirmzeit beschränken: Zu viel Zeit vor dem Bildschirm kann zu ernsthaften Problemen führen, von Schlafstörungen bis hin zu erhöhter Aggressivität und Hyperaktivität. Beschränkungen der Bildschirmzeit lassen sich auch App-spezifisch festlegen, sodass es etwa möglich ist, weiter Musik zu hören, während Spiele nicht mehr ausgeführt werden können.

Hinweis

Die empfohlene Bildschirmzeit für verschiedene Altersstufen finden Sie in dem Artikel „Handyspiele für Kinder: Was Erziehungsberechtigte beachten müssen“. 

  • Inhaltsbeschränkungen: Nicht jugendfreie Inhalte können App-übergreifend gesperrt werden. Damit das funktioniert, müssen App-Anbieter ihre Inhalte allerdings entsprechend kennzeichnen. Bei gängigen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram und YouTube ist das bereits der Fall. Vor der Installation neuer Apps sollten sich Eltern über deren Umgang mit nicht jugendfreien Inhalten informieren.
  • Kontaktbeschränkungen: Damit lässt sich festlegen, dass nur in den Kontakten gespeicherte Personen mit dem Kind kommunizieren können.
  • Datenschutz: Das Teilen von persönlichen Daten, etwa Fotos, Wohnadresse oder Standort, kann gerade für Kinder besonders gefährlich werden. Mit den Datenschutzeinstellungen des Smartphones ist es möglich, die technische Weitergabe solcher Daten für bestimmte oder sämtliche installierte Apps zu deaktivieren. Achtung: Das verhindert nicht, dass Jugendliche ihre Daten selbst preisgeben, etwa im integrierten Chat der jeweiligen Applikation. Daher ist es so wichtig, Kinder und Jugendliche über die Gefahren von Interaktionen mit Fremden aufzuklären.

Die Jugendschutzmaßnahmen in sozialen Netzwerken

  • Facebook: Die Social-Media-Plattform verwendet die freiwillige Altersangabe im Profil dazu, gewisse integrierte Dienste wie Marketplace und Dating für Nutzerinnen und Nutzer unter 18 Jahren zu sperren. Auch ein Teil der Profilangaben ist bei Jüngeren automatisch eingeschränkt, also nicht für Kontakte sichtbar. Weitere Sicherheitseinstellungen können allerdings nur direkt im Konto vorgenommen werden. Wollen Sie die Privatsphäre-Einstellungen Ihres Kindes kontrollieren, benötigen Sie daher das Passwort zum Konto. Zwar bietet Facebook keine Anleitung für Eltern; ein Überblick über die wichtigsten Datenschutzeinstellungen kann aber bei der Einrichtung helfen.
  • Instagram: Auch bei Instagram können Funktionen nur über die Einstellungen des jeweiligen Benutzerkontos eingeschränkt werden. Die Foto-Sharing-Plattform bietet aber einen Leitfaden für Eltern, deren Kinder den Dienst nutzen.
  • TikTok: Die derzeit besonders beliebte Kurzvideo-Plattform bietet einen „begleiteten Modus“ an, mit dem Eltern die Benutzerkonten ihrer Kinder schützen können. Die Voraussetzung dafür ist ein eigenes TikTok-Konto der Eltern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Twitch: Bei dem Video-Streaming-Dienst lassen sich Nutzungsbeschränkungen nur durch die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber vornehmen. Es ist daher ratsam, den Account mit dem Kind gemeinsam anzulegen. Die Plattform hat ebenfalls einen Leitfaden für Eltern erstellt.
  • YouTube: Die bekannte Videoplattform bietet Eltern zwei Möglichkeiten, die Anzeige von Inhalten einzuschränken: Zum einen können Jugendschutzeinstellungen innerhalb des Google-Kontos aktiviert werden, was besonders bei kleinen Kindern empfehlenswert ist. Zum anderen stehen umfangreichere Kontrollmöglichkeiten über die App „Google Family Link“ zur Verfügung. Zusätzlich bietet YouTube Kids eine weitere Alternative für Kinder bis 12 Jahren, damit für diese Altersgruppe ungeeignete Inhalte nicht gezeigt werden. YouTube Kids erlaubt die Einstellung von Kinderprofilen sowie Profile zur Administration für Eltern. Ausführliche Informationen zum Jugendschutz auf YouTube finden Sie hier.

Die Übersicht behalten

Neue Social-Media-Apps verbreiten sich so schnell, dass Eltern mitunter den Überblick verlieren können. Was bei jungen Menschen gerade angesagt ist, erfahren Sie daher am besten direkt von Ihrem Kind.

Hinweis

Einen Überblick über aktuell stark genutzte Social-Media-Apps finden Sie auf der Website von Saferinternet.at.

Letzte Aktualisierung: 6. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria