Smarte Technik für Eltern und Kinder – Zwischen Datenschutz und Kindeswohl
Vom smarten Kinderwagen bis zum intelligenten Babyphone – moderne Technik erleichtert Eltern das Leben in vielen Bereichen, ist aber aus Sicht des Datenschutzes zuweilen problematisch.
Smarte Produkte zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie Daten mit einer Cloud (Online-Speichermedium) austauschen und dadurch automatisierte Prozesse ermöglichen. Inzwischen haben die Label „smart“, beziehungsweise „intelligent“ auch Einzug ins Produktsortiment der Kinderabteilungen gehalten. Im Folgenden werden einige Produkte vorgestellt, die den Anspruch erheben, den Alltag der Kindeserziehung zu erleichtern. Dabei soll insbesondere betrachtet werden, für wen sie sich eignen beziehungsweise nicht eignen und wie es um deren Sicherheit bestellt ist. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Kinderwagen
- Kindersitz
- Babyphone
Smarte Kinderwagen
Die Entwicklung von e-Kinderwagen dürfte deutlich komplexer sein, als viele Hersteller gedacht hätten. Denn einige Produkte sind wieder vom Markt verschwunden, andere trotz ambitionierter Ankündigungen gar nicht erst umgesetzt worden.
Derzeit ist nur ein serienreifes Produkt am Markt erhältlich, der e-Priam von der Firma Cybex. In die Räder integrierte Elektromotoren unterstützen bergauf beim Schieben und bergab beim Bremsen. Integrierte Sensoren erkennen die vom Erwachsenen selbst aufgebrachte Schub- beziehungsweise Zugkraft und passen die Leistung der Elektromotoren entsprechend an. Aus Sicherheitsgründen ist die Anschiebhilfe auf maximal sechs km/h begrenzt. Dafür können über eine App zusätzliche Funktionen genutzt werden, zum Beispiel das Kind durch sanfte Wackelbewegungen in den Schlaf wiegen zu lassen.
Still geworden ist es um das vielbeachtete Projekt „Smartbe“. Das gleichnamige Unternehmen wollte den weltweit ersten selbstfahrenden Kinderwagen auf den Markt bringen. Doch die Finanzierung mittels Crowdfunding reichte für die Umsetzung des Projekts nicht aus. Neben Webcam, Mikrofon, kabellosen Lautsprechern und Steuerung via Smartphone hätte der Hightech-Kinderwagen sogar einen elektrischen Fläschchenwärmer an Bord haben sollen.
Fazit: Die elektrische Unterstützung beim Schieben von Kinderwagen ist zweifellos eine praktische Idee. Zu berücksichtigen ist der Umstand, dass der Komfort der Elektrifizierung seinen Preis hat. Security-Tipp: Bei Nutzung der optionalen App sollte man darauf achten, welche Rechte diese verlangt. Für die Nutzung der Unternehmensapp ist prinzipiell die Angabe des Herkunftslandes sowie eine Angabe des Namens erforderlich. Für den vollen Funktionsumfang benötigt die App außerdem Zugriff auf Bluetooth und die Standortermittlung. Die Hersteller geben an, dass keine Datenerhebung ohne explizite Erlaubnis der Nutzerin und des Nutzers stattfindet und lediglich der Verbesserung des Kundenservice dient.
Smarter Kindersitz
Intelligente Kindersitze gibt es in unterschiedlichem Funktionsumfang: Manche warnen per Licht- oder Soundsignal davor, wenn der Gurt nicht korrekt geschlossen ist oder nicht straff genug anliegt. Andere schlagen Alarm, wenn die Temperatur im Fahrzeug einen voreingestellten Grenzwert übersteigt. Die smarten Sitze enthalten außerdem Sensoren, die auf Druck reagieren und so erkennen, ob sich das Kind gerade im Kindersitz befindet. Zusätzlich sind sie mit einer App auf dem elterlichen Smartphone verbunden. Wann immer das Smartphone sich über eine gewisse Distanz hinaus vom besetzten Sitz entfernt, sendet letzterer einen Alarm an das Telefon.
Fazit: Auch der smarte Kindersitz kann als durchaus praktisches Gadget gelten. Um die Technik zu nutzen, muss allerdings der persönliche GPS-Standort am Smartphone freigegeben werden. Der Anbieter weiß somit theoretisch genau, wann und wo sich Nutzerinnen und Nutzer aufgehalten haben.
Hinweis
Nähere Infos zu GPS und Co. und was Sie im Umgang mit Ihnen beachten sollten, finden Sie in unserem Artikel zu Ortungsdiensten.
Smartes Babyphone
Das Babyphone ist seit Generationen ein praktisches Hilfsmittel für Eltern. Moderne Geräte können mehr als nur Geräusche und mittlerweile auch Videostreams übertragen. Sie überwachen beispielsweise die Atmung des Babys und warnen – so zumindest das Versprechen mancher Hersteller – rechtzeitig vor dem plötzlichen Kindstod.
Intelligente Geräte melden zudem, sobald sich der Empfänger außerhalb der Reichweite des Senders befindet. Temperatursensor, Nachtlicht und Gegensprechfunktion sind heute bereits Standard.
Praktisch ist außerdem die so genannte VOX-Funktion, mit deren Hilfe ein akustischer Schwellwert eingestellt werden kann, ab dem das Gerät erst aktiv wird. So lässt sich die elektromagnetische Strahlung reduzieren, die bei jedem elektrischen Gerät entsteht.
Fazit: Das Babyphone ist vielen Eltern bereits vertraut und daher ein beliebtes Mittel zur Überwachung ihres Babys. Vorsicht ist bei der Wahl der Datenübertragung geboten. Die Funkstandards FHSS und DECT (letzterer kann kein Video übertragen) gelten als abhörsicher. Setzt man dagegen auf Datenübertragung via WLAN, sollte das Netzwerk korrekt abgesichert werden. Wie das funktioniert, erfahren Sie in den Beiträgen „WLAN“ und „Basisschutz für private WLAN-Netzwerke“.
Smarte Produkte für das Kinderzimmer
Smart Home ist der Überbegriff für Technologien, die das Eigenheim um automatisierbare Funktionen wie zum Beispiel Temperatur- oder Jalousiesteuerung oder um Zugangsberechtigungen erweitern. Gesteuert werden Smart Home Geräte beispielsweise über Alexa Smart Home, Smart Home Google oder vergleichbare Systeme. Viele dieser Erweiterungen gibt es auch in speziell auf Kinder zugeschnittenen Varianten – einfach in der Bedienung und farbenfroh im Design. So lassen sich Geräte wie Musikboxen, Wecker, Rauchwarnmelder, Nachtlichter oder Sternenhimmel-Projektoren programmieren oder sogar via Fernzugriff steuern.
Parallel dazu gibt es auch immer mehr Kinderspielzeug, das zwar nicht an Smart Home-Systeme angebunden ist, aber auf die eine oder andere Art eine digitale Verbindung zum Hersteller erfordert. So veröffentlichen Spielehersteller beispielsweise ihre eigenen Spiele-Apps oder auch Brettspiele, die für einen vollen Funktionsumfang auf die Installation einer sogenannten Begleit-App angewiesen sind. Bei Frage- und Quizspielen können über eine Begleit-App laufend neue Fragen beziehungsweise unbegrenzt neue Aufgaben für das Spiel generiert werden. Ein weiteres Beispiel in diesem Zusammenhang sind Bauanleitungen für manche LEGO-Sets, die dem gekauften Produkt nicht mehr als Print-Broschüre beiliegen, sondern nur noch über eine App verfügbar sind, die man zuvor downloaden muss.
Sind smarte Produkte für Kinder problematisch hinsichtlich Cyber-Security?
Intelligente oder vernetzte Produkte sind grundsätzlich so sicher oder unsicher wie das System, an das sie unmittelbar angebunden sind. Wer ein Smart Home System betreibt, sollte es also angemessen schützen. Wie das geht, erfahren Sie hier: „Sicherheit im Smart Home: So schützen Sie Ihre Geräte“.
Auch bei Stand-Alone-Geräten (Gerät ist für seine Funktionen nicht auf andere Geräte angewiesen) ist der Knackpunkt das Netzwerk, dessen Komponente sie sind.
Insbesondere der Datenschutz ist hierbei relevant, denn ein Merkmal vieler moderner Unterhaltungstechnologien sind Cloud-basierte Anwendungen, die während der Nutzung des Geräts Nutzungsdaten an den Hersteller senden. Die vor einigen Jahren am Markt erhältliche interaktive „Hello Barbie“-Puppe vom Spielwarengiganten Mattel konnte nicht nur sprechen, sondern über ein Mikrofon auch aufzeichnen, was in ihrer Umgebung geschah und die Audiofiles per WLAN an den Hersteller senden. Letztlich wurde das Spielzeug sogar gehackt.
Das Beispiel der Barbie-Puppe verdeutlicht: Jedes intelligente und damit vernetzte Gerät im Haushalt ist nur so sicher wie das Netzwerk, an dem es hängt.
Hinweis
Im Artikel Daten- und Konsumentenschutz erfahren Sie, wo Sie Informationen und Beratung zu Datenschutz-Themen erhalten beziehungsweise wie Sie Ihr Recht durchsetzen können.
Manchmal ist es unvermeidbar, dass ein Gerät Daten an den Hersteller schickt, weil sonst wesentliche Funktionen nicht zur Verfügung stünden. Soll zum Beispiel ein Spielzeug per Sprache gesteuert werden oder passende Antworten auf Input-Sätze geben können, ist es sinnvoll, die Sprachverarbeitung in die Cloud zu verlagern. Denn im Gerät selbst steht dafür normalerweise nicht ausreichend Rechenpower zur Verfügung.
Entscheidend ist allerdings immer, welche Daten vom Kinderzimmer zum Spielzeughersteller gesendet werden und wie dieser sie auswertet und verwendet. Sind diese Informationen in der Produktanleitung nicht enthalten, sollten Kundinnen und Kunden nicht zögern, den Hersteller zu kontaktieren und direkt danach zu fragen. Die deutsche Bundesnetzagentur beispielsweise warnt grundsätzlich vor Produkten mit funkfähiger Kamera oder funkfähigem Mikrofon. Informieren Sie sich als Anwenderin oder Anwender darüber:
- Welche Daten werden gesendet?
- Wie oft beziehungsweise in welchen Abständen werden Daten gesendet?
- Erfolgt die Datenübertragung verschlüsselt?
- Wozu werden die Daten verwendet?
- Wie lange werden die Daten gespeichert?
Hinweis
Kinder und Technologie sind ein heikles Thema. Eltern sollten stets darauf achten, nur pädagogisch unbedenkliche Produkte zu kaufen. Weitere Infos gibt es hier: „Kinder- und Jugendschutz.“
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria