Sicher posten im Urlaub – 6 Tipps für Ihre Sicherheit

Wer Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht, gewährt möglicherweise mehr Menschen private Einblicke, als erwünscht. Mit diesen sechs Tipps teilen Sie Urlaubsfotos sicher auf Facebook, Instagram oder Twitter.

Person am Flughafen beobachtet Flugzeug im Sonnenuntergang
Im Urlaub sollte gut darauf geachtet werden wann und was auf Sozialen Netzwerken geteilt wird. Foto: AdobeStock

Von Influencerinnen und Influencern ist man gewohnt, dass sie ihren Fans in sozialen Netzwerken Einblicke in ihr Privatleben gewähren und Bilder von Traumurlauben posten. Doch Expertinnen und Experten für Onlinesicherheit und Datenschutz warnen davor, es den Influencerinnen und Influencern nachzumachen.

Wer aus dem Urlaub empfindliche Informationen zum Wohnort oder zur Abwesenheitsdauer via Social Media mit der breiten Öffentlichkeit teilt, gerät leichter in das Netz von Kriminellen. Denn häufig nutzen Einbrecher diese Informationen, um mögliche Opfer auszuforschen und sich in ihrer Abwesenheit Zutritt in ihr Zuhause zu verschaffen. Der Präventionstipp der Wiener Polizei lautet deshalb: „Poste nicht, dass du in den Urlaub fährst! Du kannst nie wissen, wer sich einen Nutzen aus deiner Abwesenheit verschaffen möchte.“

Sollte man also die Freude über den lang ersehnten Urlaub nicht auf Social Media teilen? Das Veröffentlichen von Fotos und Nachrichten in der Urlaubszeit ist grundsätzlich möglich, sagt Barbara Buchegger, pädagogische Leiterin der Initiative Saferinternet.at – es soll jedoch durchdacht sein. „Man sollte sich überlegen, wem man die Urlaubsfotos zeigen will“, sagt die Onlinesicherheits-Expertin. Darf „die ganze Welt“, also die Öffentlichkeit, auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter die Fotos sehen? Dann müsse man vieles beachten. Ebenfalls knifflig kann das Posten von Bildern im WhatsApp-Status sein. Hier wiegen sich viele Nutzerinnen und Nutzer in Sicherheit, weil sie denken, dass ihren Status nur ihre Kontakte sehen können. Das hängt jedoch von den individuellen Privatsphäre-Einstellungen ab, die dementsprechend angepasst werden müssen und häufig vergessen werden. Privater und damit einfacher ist es jedenfalls, wenn man die Bilder nur mit Familie und Freunden zum Beispiel in einer WhatsApp- oder Signal-Gruppe teilt.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte ein paar Regeln befolgen. Onlinesicherheits-Expertin Barbara Buchegger erklärt, worauf man achten sollte, um sicher in der Urlaubszeit zu posten:

Tipp 1: Urlaubsbilder besser nach dem Urlaub teilen  

Wie real ist die Angst vor Einbrechern, die aufgrund eines Urlaubspostings in eine Wohnung einbrechen? Meist stehen Wohnungen auch in der Urlaubszeit ohnehin nicht ganz leer, da Nachbarn aufpassen oder Bekannte das Gießen der Pflanzen übernommen haben. „Aber wenn ich weiß, dass wirklich niemand zuhause ist, teilt man Fotos besser erst nach dem Urlaub“, lautet der Rat der Expertin. „Den Freunden gefallen die schönen Bilder trotzdem, und ich kann einer Gefahr einfach aus dem Weg gehen“, so Buchegger.

Tipp 2: Standort-Targeting bedacht nutzen

Unbewachte Wohnungen sind vor allem dann ein Risiko, wenn zuvor die genaue Adresse in Postings veröffentlicht wurde. Auf Facebook macht das die Standortfunktion möglich. „Wir empfehlen diese nicht zu benutzen“, betont Buchegger.  Ausnahmen können besondere Aktivitäten sein: „Wenn ich in einem Museum oder an einem ganz besonderen Ort bin und möchte, dass das andere erkennen können: Dann macht diese Funktion Sinn.“ Barbara Buchegger rät aber davon ab, den Standort der Wohnung, der Schule oder der Arbeit zu taggen: „Ich gebe damit viel über mein tägliches Umfeld preis und mache mich angreifbar.“

Tipp 3: Bei der Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte bedenken

Wer im Urlaub ist, will oft seine Begleitung zeigen. Beim Veröffentlichen von Urlaubsbildern in sozialen Netzwerken sind die Persönlichkeitsrechte ein wichtiges Thema. „Ich muss die auf den Fotos abgebildeten Personen fragen, ob ich diese in einer WhatsApp-Gruppe an Arbeitskolleginnen oder Arbeitskollegen schicken oder auf einer Plattform posten darf. Sie müssen mitreden können, ob sie das wollen oder nicht“, sagt die Expertin. Das gilt auch für Kinder, auch wenn diese noch klein sind. Peinliche oder nachteilige Bilder dürfen gar nicht veröffentlicht werden, „grenzwertig“ sind Fotos, die Kinder oder Erwachsene in Bade- oder Strandkleidung zeigen. Buchegger: „Sind die Personen etwa auf Ganzkörper-Bildern eindeutig zu erkennen, soll man sie lieber nicht posten.“

Tipp 4: Fotos vom Sightseeing: Auf Urheberrechte achten

Vorsicht ist auch angebracht, wenn man in einem Museum ein Kunstwerk fotografiert. Buchegger verweist auf das Urheberrecht: „Ich muss wissen, ob ich dieses Foto veröffentlichen darf, also ob das Museum das erlaubt.“ Und sie warnt: „Den beleuchteten Eiffelturm in der Nacht zu fotografieren ist zwar erlaubt, das Bild zu veröffentlichen, jedoch nicht.“ Denn die Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt. In diesem Fall hat es bereits Abmahnungen für ein öffentliches Bild auf Facebook gegeben, berichtet Buchegger. „Man muss sich schlau machen, was man darf oder nicht.“ Im öffentlichen Raum ist das Fotografieren und Veröffentlichen dagegen erlaubt.

Tipp 5: Ein Privates Konto bietet Schutz

Viele Userinnen und User verwenden den WhatsApp Status, um Alltägliches zu dokumentieren. Das gleiche gilt für andere Plattformen, wie Instagram oder Facebook, auf denen Nutzerinnen und Nutzer gerne Stories aus dem alltäglichen Leben posten. Buchegger rät auch hier zur Vorsicht und dazu, die Einstellung auf „nicht öffentlich“ zu stellen. „Das ist ein guter Schutz, auch für Kinder, die auf Fotos zu sehen sind.“ Auf den sozialen Netzwerken habe die Überlegung, ob man das Konto auf „privat“ oder „öffentlich“ stellt, weitreichende Folgen, sagt die Expertin: „Wenn ich ein öffentliches Konto habe, muss mir klar sein, dass jedes meiner Fotos vielfach in Suchmaschinen zu finden ist.“ Die Chancen, die Bilder von dort wieder zu entfernen, sind gering, weiß Buchegger. Mit der Einstellung „Privat“ sind diese dagegen nur für Personen sichtbar, mit denen man auch vernetzt ist.

Tipp

Hier geht es zu Privatsphäre-Leitfäden für Instagram, WhatsApp, Facebook und Co.

Tipp 6: Nein zu ungesicherten WLAN-Netzwerken

Die Initiative Saferinternet.at hat es oft mit sogenannten „Honeypots“ (zu Deutsch Honigtöpfen) zu tun: Userinnen und Usern nutzen WLAN-Netzwerke, ohne zu wissen, dass diese nicht vertrauenswürdig sind, und Betrüger können die Kommunikation über das Netzwerk mitlesen und für sie wertvolle Passwörter oder Bankdaten abgreifen. Deshalb gilt bei öffentlichen WLAN-Netzwerken besondere Vorsicht. „Ich muss sicher sein, ob ich wirklich in einem öffentlichen WLAN-Netz etwa von einem Schwimmbad bin, oder einem Betrüger auf den Leim gehe“, erklärt Buchegger. Eine schnelle Google-Suche sei noch kein Problem, betont sie, doch Online-Banking oder das Senden von Ausweis- oder Bankdaten soll in öffentlichen WLAN-Netzwerken vermieden werden: „Das hat dort alles nichts verloren.“ Wer öffentliche WLAN-Netze verwenden will, kann über ein Virtual Private Network (VPN) einsteigen, durch die verschlüsselte Kommunikation ist Mitlesen nicht möglich. Empfohlen wird außerdem, in den Einstellungen das automatische Verbinden zu WLAN-Netzwerken zu deaktivieren.

Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2021

Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria