Sicher online verkaufen: Tipps für den Privatverkauf über Kleinanzeigen
Wer privat im Netz über Online-Plattformen verkaufen will, nutzt dafür Kleinanzeigenportale. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie nicht nur sicher, sondern auch schnell und effizient online verkaufen.
Was früher auf den Wochenendflohmarkt oder in die Kleinanzeigenseiten der Lokalzeitung kam, lässt sich heute mit wenigen Klicks via Online-Plattformen verkaufen. Sie erstellen eine Anzeige, Interessierte schicken eine Anfrage und holen die Ware bei Ihnen ab oder lassen sie sich zusenden. So werden Sie Gegenstände los, die Sie nicht mehr brauchen, und verdienen sich obendrein etwas dazu.
In Österreich sind folgende Plattformen bei Verkäuferinnen und Verkäufern besonders beliebt, die meisten sind auch als Apps fürs Smartphone verfügbar:
Aber aufgepasst. Nicht alle Personen, die sich auf Ihr Inserat im Netz melden, verfolgen redliche Absichten. Hinter angeblichen Interessentinnen und Interessenten verbergen sich häufig Kriminelle, die durch verschiedene Betrugsmaschen entweder an Ihre Ware oder an Ihr Geld gelangen wollen – häufig auch beides.
Worauf man als Verkäuferin oder Verkäufer bei Kleinanzeigen im Netz achten sollte und wie der Verkauf schnell und problemlos gelingt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Welchen Gefahren sind Verkäuferinnen und Verkäufer im Netz ausgesetzt?
Generell gilt: Je wertvoller die Ware ist, die Sie verkaufen wollen, desto verlockender ist Ihre Verkaufsanzeige für Kriminelle. Umso vorsichtiger sollten Sie sein, wenn sich potenzielle Käuferinnen und Käufer bei Ihnen melden.
Das sind einige der Tricks, mit denen Betrügerinnen und Betrüger versuchen, sich die Ware oder das Geld der Verkäuferinnen und Verkäufer zu erschleichen.
- Gefälschte Zahlungsbestätigungen: Eine verbreitete Betrugsmasche ist das Versenden täuschend echt aussehender Zahlungsnachweise. Die Kriminellen verlangen, dass Sie eine Versandbestätigung oder Tracking-Nummer an die Bank mailen, damit der vermeintlich bezahlte Kaufbetrag auf Ihrem Konto freigeschaltet wird. Nach Versand der Kaufsache erhalten Sie aber weder den Kaufpreis noch Ihre Ware zurück.
- Gefälschte Zahlungsbestätigungen mit überhöhten Beträgen: Scheint auf dem Zahlungsbeleg, den man Ihnen zusendet, ein höherer Betrag auf, als Sie für Ihre Ware verlangt haben, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Ihnen wird erklärt, dass dadurch die Kosten für den Versand ins Ausland oder besondere Bankgebühren abgedeckt würden. Die Abwicklung soll über ein von den Kriminellen genanntes Transportunternehmen stattfinden. Sie werden ersucht, die Ware zu versenden und den Differenzbetrag zu überweisen. Tatsächlich ist die Zahlungsbestätigung gefälscht, die angebliche Speditionsfirma existiert gar nicht. Sie verlieren Ihre Ware und den überwiesenen Geldbetrag, den Kaufpreis erhalten Sie nicht.
- PayPal-Missbrauch: Seien Sie auf der Hut, wenn potenzielle Käuferinnen und Käufer unbedingt per PayPal bezahlen wollen und ankündigen, dass eine Bekannte oder ein Bekannter die Ware abholen werde. Nach der Übergabe werden die Kriminellen nämlich behaupten, sie hätten die Ware nie erhalten, und über den PayPal-Käuferschutz das Geld von Ihnen zurückfordern. Somit sind Sie Ihre Ware los und müssen dennoch den Kaufpreis erstatten.
- Dreiecksbetrug: Auch bei diesem Trick besteht Ihr Gegenüber auf einer Zahlung via PayPal. Dabei kommen auch noch weitere Personen zu Schaden. Die Betrügerinnen und Betrüger kopieren zunächst Ihr Inserat und stellen es selbst online. Sobald sich jemand auf die kopierte Annonce meldet, geben die Kriminellen Ihre PayPal-Daten weiter. Das Opfer überweist ihnen das Geld, Sie aber verschicken die Ware an die Adresse der Betrügerinnen und Betrüger. Derart hintergangene Käuferinnen und Käufer können den Kaufpreis über den PayPal-Käuferschutz von Ihnen zurückverlangen, während Sie sowohl Geld als auch Ware verlieren.
- Gefälschte oder ungedeckte Schecks: Schon etwas älter ist der Trick, bei dem Sie das Geld per Scheckeinlösung auf Ihr Bankkonto erhalten und daraufhin die Ware versenden. Erst nach einigen Tagen stellt sich heraus, dass der Scheck gefälscht oder nicht gedeckt ist. Die Ware ist weg, und der Betrag wird wieder von Ihrem Konto abgebucht.
Hinweis
Über zahlreiche weitere Tricks beim Kleinanzeigenbetrug informiert der Beitrag: Kleinanzeigenbetrug: Das sind die gängigen Tricks.
Kleinanzeigen: Sicherheitstipps für Verkäuferinnen und Verkäufer auf Online-Plattformen
Den meisten Anfragen, hinter denen sich kriminelle Absichten verbergen, sind bestimmte Merkmale gemein. So geben die vermeintlichen Interessentinnen und Interessenten etwa häufig Adressen im Ausland an und drängen auf die Verwendung ganz bestimmter Kommunikationskanäle oder Zahlungsarten.
Um sich beim Privatverkauf im Internet vor solchen Fallen zu schützen, genügt es in der Regel, sich an ein paar Verhaltensempfehlungen zu halten:
- Bestehen Sie nach Möglichkeit auf einer persönlichen Übergabe der Ware an die Interessentin oder den Interessenten, und lassen Sie sich bei wertvolleren Gegenständen stets eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Ware ausstellen.
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Interessierte eine Adresse im Ausland angeben.
- Nutzen Sie seriöse Plattformen, am besten mit eigenem Zahlungs- und Versandservice, auf den Sie zurückgreifen können, falls eine persönliche Abholung der Ware nicht möglich ist. Willhaben, Österreichs meistgenutztes Kleinanzeigenportal, verwendet etwa den Zahlungs- und Versandservice PayLivery.
- Achten Sie bei plattforminternen Zahlungs- und Versandservices auf den Linkaufbau beziehungsweise die Weiterleitungsdomain. Dadurch vermeiden Sie, auf Fake-Bezahlseiten geleitet zu werden. Wenn Sie etwa den Service PayLivery von Willhaben nutzen möchten, sollte die Domain immer „willhaben.at“ beinhalten.
- So praktisch es auch sein mag: Geben Sie in Ihrer Anzeige keine Telefonnummer an und nutzen Sie ausschließlich die Nachrichtenfunktion der Kleinanzeigenplattform. Wenn Ihr Gegenüber darauf drängt, über E-Mail oder WhatsApp zu kommunizieren, ist das möglicherweise ein Hinweis auf Betrugsabsichten.
- Informieren Sie sich bei einschlägigen Portalen, wie Watchlist Internet, falls Ihnen das Vorgehen der Interessentin oder des Interessenten verdächtig vorkommt, und überprüfen Sie, ob das Verhalten Ihres Gegenübers zu bekannten Betrugsmustern passt.
- Melden Sie verdächtige Anfragen an die Plattform. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Userinnen und User.
Hinweis
Über Verhaltensregeln, mit denen Sie – auch als Käuferin oder Käufer – Betrugsversuchen im Netz entgehen, informiert der Beitrag: So schützen Sie sich vor Kleinanzeigenbetrug.
Allgemeine Tipps für den Privatverkauf im Internet über Online-Plattformen
In technischer Hinsicht ist der Privatverkauf im Netz keine besondere Herausforderung. Die großen Kleinanzeigenportale sind meist sehr nutzungsfreundlich und eine Annonce lässt sich mit wenigen Klicks erstellen. Um Ihre Ware aber nicht nur in Sicherheit, sondern auch schnell und effizient zu verkaufen, ist es hilfreich, sich an folgenden Tipps zu orientieren:
- Achten Sie auf eine aussagekräftige Artikel-Beschreibung: Wichtige Eigenschaften Ihrer Ware, wie beispielsweise Alter, Zustand und Modell, sollten bereits im Titel der Anzeige enthalten sein. Zutreffende Beschreibungen kommen meist besser an als Übertreibungen. Vor allem bei hochpreisigen Artikeln sollten auch allfällige Mängel ausführlich beschrieben werden.
- Die Fotos, die Sie für Ihre Anzeige verwenden, sollten zumindest einmal den gesamten Gegenstand zeigen. Zusätzliche Detailfotos dienen der Dokumentation besonderer Eigenschaften und Mängel des Verkaufsartikels. Achten Sie dabei auf einen möglichst neutralen Hintergrund. Auf den Bildern sollten auch keine weiteren Gegenstände zu sehen sein.
- Suchen Sie nach ähnlichen Angeboten, um einen Verkaufspreis zu ermitteln, der realistisch ist.
- Wer schneller verkaufen möchte, kann bei der Anzeige den Klarnamen angeben; das schafft bei Käuferinnen und Käufern Vertrauen. Soweit Sie keine weiteren persönlichen Daten preisgeben, sind Sie auf der sicheren Seite. Vor allem bei teuren Artikeln ist es sinnvoll, die Anzeige nicht nur auf einer, sondern gleich auf mehreren Plattformen zu schalten.
- Vor Gewährleistungsansprüchen schützen Sie sich, indem Sie in der Anzeige eine Klausel hinzufügen, die etwa so lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Dies ist vor allem beim Verkauf von Elektroartikeln ratsam. Eine solche Klausel ist allerdings nur dann wirksam, wenn Ihre Ware der Artikelbeschreibung entspricht.
Hinweis
Über Ihre Rechte und Pflichten beim Privatverkauf im Internet informiert der Leitfaden „Online-Shopping zwischen Privatpersonen“ der Internet Ombudsstelle.
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria