Kauf-auf-Rechnung-Betrug: Bestellung auf fremden Namen
Beim Kauf-auf-Rechnung-Betrug (Paket-Betrug oder Bestell-Betrug) bestellen Kriminelle online auf falschen Namen. Wie der Trick funktioniert und was Opfer tun können, erfahren Sie hier.
Vom sogenannten Kauf-auf-Rechnung-Betrug (Bestell-Betrug, Paket-Betrug) bemerkt man als Opfer meistens erst dann etwas, wenn eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben per Post ins Haus flattert. Wenn Sie sich nicht erinnern können, die Ware je bestellt zu haben, sollten Sie auf keinen Fall bezahlen, die Mahnung beziehungsweise das Inkassoschreiben aber auch nicht ignorieren.
In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass Kriminelle auf Ihren Namen im Internet Waren eingekauft haben. Die Betrügerinnen oder Betrüger halten den Artikel in Händen, während Sie zur Kasse gebeten werden.
So funktioniert der Kauf-auf-Rechnung-Betrug
Beim Paket-Betrug bestellen Kriminelle im Internet verschiedenste Waren auf den Namen ihrer Opfer. Jedem Paket-Betrug liegt ein Identitätsdiebstahl zugrunde. Im Falle eines Kauf-auf-Rechnung-Betrugs benötigen die Betrügerinnen und Betrüger aber nur Namen und Adresse, um auf Kosten ihrer Opfer im Internet Waren zu bestellen. Sie kaufen dafür einfach bei Online-Shops, die eine Bestellung auf Rechnung anbieten.
Das Perfide dabei: Um an Namen und Adressen zu gelangen, müssen sich die Kriminellen gar keine ausgefeilten Phishing-Attacken überlegen. Es reicht ein Blick ins Telefonbuch oder ein Rundgang durch ein Wohngebiet, bei dem die Klingelschilder der unwissenden Opfer abgelesen werden.
Was die Betrügerinnen und Betrüger nun noch benötigen, ist eine E-Mail-Adresse, die angeblich auf den Namen des Opfers läuft. Die lässt sich jedoch schnell online erstellen. Überdiese eigens kreierte E-Mail-Adresse erhalten die Kriminellen die Bestellbestätigung, die häufig genügt, um das Paket entgegenzunehmen.
Hinweis
Die Verwendung von Namen und Adresse ist eine sehr einfache Variante von Identitätsdiebstahl. Gelingt es Cyber-Kriminellen, weitere sensible Daten etwa über Phishing-Attacken zu sammeln, können sie im Namen ihrer Opfer auch falsche Accounts bei Zahlungsdienstleistern erstellen und auf ihre Kosten online shoppen gehen. Wie solche Phishing-Attacken funktionieren und wie man sich davor schützt, erklärt der Beitrag „Die Evolution von Phishing-Angriffen“.
Nun müssen die Täterinnen und Täter die bestellte Ware nur noch abfangen, bevor sie bei ihren Opfern eintrifft. Dazu stehen ihnen mehrere Möglichkeit zur Auswahl:
- Mithilfe der Sendungsverfolgung lässt sich genau feststellen, wo sich das Paket gerade befindet. So gelingt es den Kriminellen, den Postboten bei der Zustellung vor der Haustür abzupassen und das Paket entgegennehmen. Über die Apps der Zustelldienste kann das Paket zudem an eine andere Poststelle oder Abholstation umgeleitet werden.
- Eine weitere Methode besteht darin, die Adressen zu identifizieren, an der tagsüber niemand anwesend ist. So landet das Paket bei einer Zweigstelle des Versandunternehmens oder bei einer Nachbarin oder einem Nachbarn, worüber die Betrügerinnen und Betrüger wiederum per E-Mail informiert werden. Dort können sie nun das Paket unter Vortäuschung einer falschen Identität abholen. In der Anonymität der Großstädte funktioniert der Betrugstrick der Nachbarschaftshilfe besonders gut, da sich die meisten Nachbarinnen und Nachbarn gar nicht persönlich kennen.
Hinweis
Wenn Sie Zahlungsaufforderungen erhalten, ohne selbst etwas gekauft zu haben, könnte es auch sein, dass Ihre Accounts bei Zahlungsdienstleistern, wie etwa Klarna oder PayPal, gehackt wurden. Wie Sie sich im Falle eines gehackten Accounts verhalten sollten, erfahren Sie im Beitrag „Gehackt im öffentlichen WLAN: Eine Erste-Hilfe-Anleitung“.
Paketbetrug: Was Sie als Betroffene oder Betroffener tun können
Einen Kauf-auf-Rechnung-Betrug erkennt man in der Regel daran, dass sich die Mahnung oder das Inkassoschreiben auf die unbezahlte Rechnung beziehen, auf die zuvor bestellt wurde. Das ist eine Straftat, wobei Sie das Opfer sind. In diesem Fall sollten Sie daher folgendermaßen vorgehen:
- Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung oder die Inkassoforderung.
- Lassen Sie die Mahnung oder das Inkassoschreiben aber auch nicht unbeantwortet. Anwälte weisen darauf hin, dass es am Online-Shop beziehungsweise am Versandhaus liegt, nachzuweisen, dass die Bestellung tatsächlich von der vermeintlichen Kundin oder dem vermeintlichen Kunden aufgegeben wurde. Eine Bestellung auf Ihren Namen ohne Unterschrift oder weitere Identifizierungsdaten ist als Nachweis nicht ausreichend.
- Informieren Sie die Polizei und erstatten Sie Strafanzeige gegen Unbekannt. Falls Sie ein Inkassoschreiben oder gar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie sich Unterstützung von einem Verbraucherverband holen, der Sie gegebenenfalls vor Gericht vertreten kann.
Tipp
Falls Sie Verdacht auf einen Identitätsdiebstahl hegen, der über Namen und Adresse hinausgeht, könnten Ihre Daten für weitere Straftaten verwendet werden. In diesem Fall ist schnelles Handeln gefragt, beispielweise sollten Sie umgehend Ihre Zugangsdaten ändern. Mehr über das Thema Identitätsdiebstahl im Internet erfahren Sie im Technologie-Schwerpunkt „Identitätsdiebstahl“.
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria