Kleinanzeigen-Betrug – Mögliche Betrugsarten
Kleinanzeigen auf Online-Marktplätzen stellen eine begehrte und kostengünstige Möglichkeit für den Kauf oder Verkauf von Gütern dar. Ebenso begehrt sind diese Marktplätze jedoch auch für Betrugsversuche. Im Folgenden finden Sie mögliche Gefahren und konkrete Betrugsszenarien.
Dieser Artikel zeigt die Stolpersteine bzw. Gefahren bei den sogenannten Kleinanzeigen im Internet, die sowohl den Kauf als auch den Verkauf betreffen. Kleinanzeigen-Plattformen erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie eine hervorragende Möglichkeit bieten alte, nicht mehr gebrauchte Gegenstände, zu verkaufen, oder günstige Waren oder gesuchte Sammlerstücke zu ergattern. Mussten früher Flohmärkte, Messen oder diverse örtliche Second-Hand Geschäfte aufgesucht werden, haben sich nun die Geschäfte bequem ins Internet verlagert. Dies ist damit auch ein Magnet und Tummelplatz für Kriminelle die dieses Medium für Ihre Machenschaften benutzen.
Grundsätzlich lassen sich die Vorgehensweisen der Betrugsversuche in zwei Situationen unterteilen, je nachdem ob etwas gekauft oder verkauft wird.
Gefahren beim Kauf
Die Angebote betrügerischer Verkäuferinnen oder Verkäufer auf Kleinanzeigen-Plattformen haben meist ein gemeinsames Schema: den Kriminellen geht es einzig darum, gutgläubigen Käuferinnen bzw. Käufern unrechtmäßig das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Inhalte der Anzeigen sind frei erfunden oder von echten Anzeigen kopiert. Die Kriminellen sind also weder im Besitz der angebotenen Ware, noch war das jemals beabsichtigt. Ebenso besteht jedoch auch die Gefahr, dass die angebotene Ware zwar vorhanden aber gefälscht oder minderwertig ist. Auch wenn man bei Kleinanzeigen auf Schnäppchenjagd ist, gilt es immer zu bedenken: Wenn ein Geschäft zu schön klingt um wahr zu sein, beispielsweise der geforderte Preis wesentlich geringer als üblich ist, dann ist das oft auch tatsächlich der Fall und man sollte davon Abstand nehmen.
Auffallend ist vorwiegend, dass sich die betreffende Ware im Ausland befindet und daher Vorauskassa zu leisten ist, um die Ware zu erhalten. Bei den vorgeschlagenen bzw. zur Auswahl stehenden Zahlungsdiensten ist es meist nicht möglich den eigentlichen Empfänger zu identifizieren. Besondere Achtsamkeit ist bei Bargeldtransferdiensten geboten. Oft wird auch angegeben, dass ein neutrales Treuhandunternehmen sowohl den Versand, als auch die Zahlung erfüllt. Im Zuge dessen wird versprochen, dass umgehend nach dem Zahlungseingang bei der genannten neutralen Stelle, auch der Versand veranlasst wird. Leider existiert das angegebene Treuhandunternehmen in Wahrheit nicht und das Geld fließt auf direktem Weg in die Tasche der Kriminellen. Das Geld zurückzubekommen ist unglaublich schwierig oder gar unmöglich.
Gefahren beim Verkauf
Auch beim Verkauf über die Kleinanzeigen-Plattformen sind Betrugsszenarien zu beachten. Betrügerinnen bzw. Betrüger teilen ihre Kaufabsicht mit, geben aber an, sich im Ausland zu befinden und daher den Betrag zu überweisen. Nach einer Einigung über den Verkauf wird diese Vorkassaleistung dann mit gefälschten Zahlungsbestätigungen nachgewiesen. Auch wird vorgegaukelt, den Betrag erst nach Erhalt einer Versandbestätigung oder einer Tracking-Nummer quasi „freizugeben“. Jedoch wird der versprochen Betrag niemals auf Ihrem Konto einlangen, obwohl die Ware bereits im guten Glauben versandt wurde.
Noch lukrativer für die Betrüger ist das Szenario mit gefälschten Zahlungsbestätigungen und darauf vermerkten, stark überhöhten Beträgen. Besonders ist dann auf ungewöhnliche Erklärungen zu achten, etwa dass dieser überhöhte Betrag notwendig war, um auch die Kosten für Versand per Spedition, Bankgebühren ins Ausland oder Währungsschwankungen abzudecken. Damit das Geld tatsächlich auch auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird, verlangen die Betrügerinnen bzw. Betrüger eine Überweisung des Differenzbetrags auf ein Auslandskonto. Dabei handelt es sich vorwiegend um Kontoverbindungen außerhalb der EU. Wird der Aufforderung nachgekommen, ist meist die bereits versendete Ware aber auch der überwiesene Geldbetrag verloren.
Erhöhte Achtsamkeit ist erforderlich, wenn Zahlungen mittels Scheck erfolgen. Da diese Zahlungsart bei uns eher unüblich ist, wird das bei uns diesbezüglich mangelnde Wissen ausgenützt. Nicht immer sind diese Schecks auch gedeckt. Die Deckungsprüfung nimmt ferner in den meisten Fällen einige Tage in Anspruch. Anfangs erscheint der gutgeschriebene Betrag zwar auf Ihrem Konto, wird aber später durch die fehlende Deckung wieder eingezogen. Es empfiehlt sich daher, die bestellte Ware erst zu versenden, wenn sichergestellt ist, dass der Betrag tatsächlich auf Ihrem Konto final gutgeschrieben ist. Um Unsicherheiten oder Unklarheiten in diesem Zusammenhang zu vermeiden, kann der Kontakt und eine Klärung mit Ihrer Hausbank hilfreich sein. Im Zweifelsfall sollte auf diese Zahlungsart verzichtet und eine andere gewählt werden. Ist dies nicht möglich deutet dieser Umstand alleine schon auf einen Betrugsversuch hin.
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Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria