Zahlungsaufforderung von Tecom für Erotikdienstleistungen ignorieren

In letzter Zeit werden vermehrt SMS-Nachrichten von Tecom gemeldet, mit einer Forderung von 90 Euro für Erotikdienstleistungen. Der Betrag soll auf ein tschechisches Konto überwiesen oder in bar per Einschreiben bezahlt werden. Bezahlen Sie nicht, es handelt sich um Betrug!

Tecom Fake Nachricht
Foto: ÖIAT

Nicht einschüchtern lassen

Eine Zahlungsaufforderung oder gar Mahnung verunsichert. Wenn es dann auch noch um „Erotikdienstleistungen“ geht, kommt die Scham hinzu und Betroffene zahlen vorsichtshalber aus Angst. Genau darauf setzen Kriminelle: Mit wenig Aufwand an das Geld ihrer Opfer zu kommen.

„Verehrte(r) Teilnehmer(in),

des Telefonanschusses: 015xxxxxxx

am: 14.04.2023
um: 03:02:24

wurde eine kostenpflichtige Erotikdienstleistung in Anspruch genommen. Tecom macht die Forderung in Höhe von 90,00.-€ im Wege des Factorings geltend. Zahlen Sie den Rechnungsbetrag in Höhe von 90.00,-€ innerhalb von 8 Tagen an

Zahungsempfänger: Tecom
IBAN: CZ49 2010 0000 029 01xx xxxx
BIC: FIOBCxxxxxx
Verw.-Zweck: Rechnungs-Nr. 33xxxx

Oder in bar per Einschreiben:
Tecom
P.O.Box 21
Moravska 9
12000 Praha 2

Mit freundlichen Grüssen

Tecom“

Betrug erkennen

  • Sie werden nicht persönlich angeschrieben, sondern nur mit „Verehrte(r) Teilnehmer(in)“.
  • Es werden keine Vertragsdetails genannt, z. B. welche Nummer angerufen oder mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Eine Rechnung haben Sie nicht erhalten.
  • Auch wenn Sie tatsächlich eine Nummer angerufen haben, besteht noch keine Zahlungspflicht. Das Unternehmen hätte Sie ordnungsgemäß über die Kosten informieren müssen und Sie hätten zustimmen müssen. Ist dies nicht der Fall, besteht keine Zahlungspflicht bzw. müsste das Unternehmen im Streitfall beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
  • Fordern Sie im Zweifelsfall die Zusendung des Vertrags.
  • Im Schreiben gibt es Rechtschreib- oder Grammatikfehler.

Wie kommen Kriminelle an meine Telefonnummer?

Vielleicht sind Sie schon einmal in eine Phishing-Falle getappt und haben Ihre Daten preisgegeben? Es kann aber auch sein, dass Ihre Daten durch ein Datenleck bei einem Unternehmen ins Netz und damit in die Hände von Kriminellen gelangt sind. Auch bei unseriösen Gewinnspielen werden immer wieder Daten verkauft.  

Das können Sie tun

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
  • Zahlen Sie nicht, vor allem wenn Sie keine Dienste in Anspruch genommen haben.
  • Widersprechen Sie der Forderung schriftlich. Einen Musterbrief finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Achten Sie beim Widerspruch darauf, dass Sie keine weiteren Daten von sich preisgeben. Wenn das Unternehmen zum Beispiel Ihre Adresse nicht kennt, geben Sie diese auch nicht preis!
  • Wenden Sie sich kostenlos an die Internet Ombudsstelle, wenn Sie Hilfe benötigen.
Tipp

Schützen Sie sich zusätzlich vor teuren Abos, die über Ihre Handyrechnung abgerechnet werden. Sperren Sie dazu Drittanbieter oder Mehrwertdienste bei Ihrem Mobilfunkanbieter.

Letzte Aktualisierung: 21. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)