Wenn die Suche nach der großen Liebe in die Abo-Falle führt
Zahlreiche bedenkliche Datingplattformen, betrieben von Date4Friend, können für Nutzerinnen und Nutzer ziemlich teuer werden. Das sind die Tricks hinter der systematischen Betrugsmasche.
Die in der Schweiz registrierte Firma Date4Friend AG bietet über 123 Dating-Webseiten an und deckt scheinbar alles ab, was das Single-Herz begehrt. Leider nutzen die Betrüger hinter der Plattform ihre Benutzerinnen und Benutzer schamlos aus. Durch bewusste Täuschung der Betreiber kommt es so zum Abschluss eines Abonnements mit versteckten Kosten und einem absichtlich erschwerten Kündigungsprozess.
Abo-Falle statt Dating-Partner/in
Bevor die Angebote der Datingplattform genutzt werden können, muss eine kostenlose Anmeldung erfolgen. Nach der Profilerstellung erkennt die Userin/der User allerdings schnell, dass bei der kostenlosen Variante der Plattform nicht alle Funktionen freigeschalten sind. Die Plattformanbieter zielen darauf ab, dass Personen einen kostenpflichtigen VIP-Zugang mit Abonnement abschließen. Dadurch kommt es zu folgenden Schwierigkeiten:
Die entstehenden Kosten sind nicht nachvollziehbar und Geld wird unberechtigterweise vom Konto abgebucht. So entpuppt sich ein dreimonatiges Testabo als viel teurer als ursprünglich angegeben, weil die Betreiber keine genauen Details zum Vertragsinhalt und zu den Gesamtkosten anführen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch und die Information darüber ist auf der Website gut versteckt. Probleme gibt es auch bei der Kündigung der Mitgliedschaft. Will man den Vertrag stornieren, reagiert der Plattformanbieter entweder gar nicht oder behauptet, dass die Kündigung angeblich nicht innerhalb der Frist erfolgt ist.
Illegaler Vertragsabschluss
Alle Dating-Seiten des Betreibers Date4Friend sind nach demselben Prinzip aufgebaut: beim Vertragsabschluss eines Abos werden rechtliche Vorgaben ignoriert und der Vertrag ist somit nicht gültig. Die Angaben, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind (Kosten, Laufzeit, Kündigungsfrist, Abbuchungszeitraum) fehlen und relevante Informationen sind unvollständig. Gültig wäre der Abo-Vertrag nur dann, wenn alle vertragsrelevanten Informationen über den Bestellbutton sichtbar und vollständig angeführt werden.
Betroffene sollten die Date4Friend AG umgehend kontaktieren, das unseriöse Abonnement kündigen und die bereits geleisteten Beträge zurückfordern. Für zukünftige Abbuchungen, kann der Anbieter auch über das Kreditkartenunternehmen gesperrt werden. Reagiert der Anbieter nicht, kann über das Kreditkartenunternehmen eine Rückforderung des Geldes veranlasst werden. Dafür kann sich die Geschädigte/der Geschädigte auf § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 berufen, der z.B. besagt, dass Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend ausgewiesen wurden, vom Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten sind.
Für Hilfestellung und Beratung kann man sich unter www.watchlist-internet.at/beratung-hilfe an die dort angeführten Stellen wenden.
Weitere Informationen
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria