Was bedeuten die Änderungen bei WhatsApp?

Stimmt man den neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp nicht zu, so kann man den Dienst nicht mehr länger nutzen. Doch was beinhalten diese genau?

Symbolbild: App WhatsApp am iPhone
WhatsApp Änderungen.  Foto: Pixabay

Aufforderung per Pop-Up

WhatsApp hat seine rund zwei Milliarden Nutzerinnen und Nutzer in einem Pop-Up-Fenster gebeten, seinen neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Akzeptiert man diese nicht, kann man die App ab 08.02.2021 nicht mehr länger nutzen.

Hintergrund dafür ist auch die enge Verbindung zwischen WhatsApp und Facebook – die auch in der Vergangenheit immer wieder zur Kritik bezüglich des Datenschutzes geführt hat. Muss man sich nun also erneut Sorgen um den eigenen Datenschutz machen oder kann man WhatsApp weiterhin bedenkenlos nutzen?

Der eigene Standort ist entscheidend

Die Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien sind für NutzerInnen in der EU weniger dramatisch als sie auf den ersten Blick scheinen. Das sagt auch Datenschutzaktivist Max Schrems in einem Interview im Ö1-Mittagsjournal. Relevant ist hier vor allem der Standort der jeweiligen NutzerInnen.

  • Für alle WhatsApp-NutzerInnen außerhalb der EU gilt ab dem 8. Februar 2021: Alle Daten, welche über WhatsApp verschickt werden, sind auch für Facebook einsehbar.
  • Für NutzerInnen innerhalb der EU – also auch ÖsterreicherInnen – gilt: Es findet weiterhin kein Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook für Werbezwecke statt. D. h. vereinfacht gesprochen: Konnte man den bisherigen Nutzungsbedingungen zustimmen, so spricht auch in Zukunft für innereuropäische NutzerInnen nichts dagegen, den Messenger weiterhin zu nutzen.

Was ist das Ziel der neuen Nutzungsbedingungen?

Im Grunde bereitet WhatsApp nun alles dafür vor, um z.B. Unternehmen offiziell zu ermöglichen, mit NutzerInnen in direkten Austausch zu treten und auch Geschäfte über WhatsApp abwickeln zu können.

Dadurch soll es dann z.B. möglich sein, via WhatsApp Blumen bei der Floristin um die Ecke zu kaufen oder auch größere Geschäfte zu tätigen und direkt im Messenger zu bezahlen.

Ein weiteres Zukunftsszenario ist damit auch personalisierte Werbung, mit der Unternehmen direkt via WhatsApp neue KundInnen anwerben und ihre Produkte anpreisen können.

Alternativen zu WhatsApp

Die momentanen Änderungen können natürlich ein guter Anlass dazu sein, sich nach alternativen Messenger-Diensten umzusehen, welche weniger eng mit Facebook verknüpft sind und hinsichtlich des Datenschutzes unbedenklicher sind.

Eine erste Übersicht dazu gibt es hier: Welche Alternativen gibt es zu WhatsApp?

Hinweis

Erzwingen Sie den Umstieg nicht!

Es macht keinen Sinn einen Umstieg auf andere Tools zu erzwingen, wenn Familienmitglieder, FreundInnen etc. das nicht möchten. Niemand soll von der Kommunikation ausgeschlossen werden. Schließlich gilt auch für WhatsApp weiterhin: Alle Texte, Videos und Bilder, welche in einem privaten Chat verschickt werden, sind weiterhin Ende-zu-Ende verschlüsselt und können von niemandem (nicht einmal Facebook) eingesehen werden.

Tipp

Einsatz von WhatsApp in Schulen und Jugendgruppen

Auch für den Einsatz in Schulen/Jugendgruppen ändert sich durch die neuen Nutzungsbedingungen wenig.

Wie auch bei der letzten größeren Aktualisierung von WhatsApp (Mindestalter 16 Jahre) können wir die Frage "Dürfen JugendarbeiterInnen weiterhin WhatsApp verwenden, um mit Jugendlichen in Kontakt zu bleiben?" mit "Eher ja!" beantworten.

Letzte Aktualisierung: 28. Jänner 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)