Vorsicht vor Dreiecksbetrug bei Kleinanzeigenplattformen
eBay, Willhaben, Shpock und Co. sind beliebte Plattformen, um günstig gebrauchte Waren zu kaufen oder nicht mehr benötigte Gegenstände zu verkaufen. Doch Vorsicht: Hinter manchen Profilen verbergen sich Kriminelle.

Wie funktioniert der Dreiecksbetrug?
Der Name deutet es bereits an: Beim Dreiecksbetrug sind drei Parteien beteiligt:
- Ein/e ehrliche/r Verkäufer/in,
- Ein/e ehrliche/r Käufer/in,
- und ein/e Betrüger/in, die sich dazwischenschaltet.
Das Ziel der betrügerischen Person: Sie will die Ware bekommen, ohne selbst zu zahlen. Dabei geht sie trickreich vor und bringt die beiden ehrlichen Parteien gegeneinander ins Spiel.

So könnte der Betrug ablaufen:
- Maria möchte ihr Handy verkaufen. Sie stellt eine Anzeige auf einer Kleinanzeigenplattform online.
- Ein Betrüger meldet sich bei ihr und gibt sich als Käufer aus. Die beiden einigen sich auf einen Verkauf. Maria erhält seine Adresse und bereitet den Versand vor.
- Der Betrüger speichert das Foto und den Beschreibungstext von Marias Anzeige. Dann erstellt er selbst eine gefälschte Anzeige und gibt sich darin als Verkäufer des Tablets aus.
- Lukas sucht nach einem gebrauchten Handy und sieht die gefälschte Anzeige. Er hält den Betrüger für einen echten Verkäufer und schließt mit ihm ein Geschäft ab.
- Der Betrüger gibt Lukas die Kontodaten von Maria und bittet ihn, das Geld dorthin zu überweisen.
- Lukas überweist das Geld, weil er glaubt, dass es an seinen Verkäufer geht - tatsächlich landet es aber bei Maria. Sie sieht den Geldeingang auf ihrem Konto und geht davon aus, dass die Zahlung von ihrem Käufer - also dem Betrüger - stammt. Deshalb schickt sie das Handy an die von ihm angegebene Adresse.
Wer trägt den größten Schaden?
Gut zu wissen: Nicht immer sind es die Käufer/innen, die den größten Schaden erleiden. Wer bei dieser Betrugsmasche am meisten verliert, hängt oft von der gewählten Zahlungsmethode ab.
Bei einer Überweisung haben die ehrlichen Verkäufer/innen einen Vorteil: Wenn sie den Versand der Ware nachweisen können, behalten sie das von den Käufer/innen überwiesene Geld. Die Käufer/innen erleiden jedoch einen finanziellen Verlust, da sie zwar gezahlt haben, aber keine Ware erhalten.
Im Falle einer PayPal-Zahlung greift der Käuferschutz: Sollte die Versandadresse nicht mit der Adresse des PayPal-Kontos übereinstimmen, bekommen die Käufer/innen ihr Geld zurück. In diesem Fall bleiben die Verkäufer/innen jedoch auf der Strecke – ihnen wurde die Ware abgenommen, aber auch das bereits bezahlte Geld wurde ihnen entzogen.
Die Masche ist besonders heimtückisch, da es passieren kann, dass am Ende ehrliche Verkäufer/innen angezeigt werden!
Wie kann ich mich schützen?
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Namen und E-Mail-Adressen abgleichen: Vorsicht ist geboten, wenn der in der Kleinanzeige angegebene Name nicht mit dem Namen der E-Mail-Adresse, dem Namen des Kontoinhabers oder dem Namen des Paketempfängers übereinstimmt.
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Adressen abgleichen: Verkäufer/innen können sich schützen, indem sie die Versandadresse mit der Adresse des PayPal-Kontos vergleichen. Weichen die beiden Adressen voneinander ab, sollten Sie nachfragen und gegebenenfalls vom Verkauf absehen.
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Beweise sichern: Dokumentieren Sie alle Abläufe im Zuge des Kaufs oder Verkaufs!
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Abholung und Barzahlung: Die Ware vor Ort abzuholen und dort auch gleich zu bezahlen, ist die sicherste Variante – für Verkäufer/innen und Käufer/innen.
Ich wurde Opfer! Was kann ich tun?
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Melden Sie den Vorfall sofort der Kleinanzeigenplattform. Diese haben oft spezielle Teams für Betrugsfälle und können Ihnen helfen, das Konto des Kriminellen zu sperren.
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Wenden Sie sich an Ihre Bank und bitten Sie um eine Rückerstattung. In der Regel sind die Erfolgsaussichten jedoch gering.
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Wenn Sie mit PayPal bezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Geld zurückzubekommen, sofern der Käuferschutz greift. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllen.
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Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)