Vorsicht vor Dreiecksbetrug bei Kleinanzeigenplattformen

eBay, Willhaben, Shpock und Co. sind beliebte Plattformen, um günstig gebrauchte Waren zu kaufen oder nicht mehr benötigte Gegenstände zu verkaufen. Doch Vorsicht: Hinter manchen Profilen verbergen sich Kriminelle.

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Foto: Adobe Stock

Wie funktioniert der Dreiecksbetrug?

Der Name deutet es bereits an: Beim Dreiecksbetrug sind drei Parteien beteiligt:

  1. Ein/e ehrliche/r Verkäufer/in,
  2. Ein/e ehrliche/r Käufer/in,
  3. und ein/e Betrüger/in, die sich dazwischenschaltet.

Das Ziel der betrügerischen Person: Sie will die Ware bekommen, ohne selbst zu zahlen. Dabei geht sie trickreich vor und bringt die beiden ehrlichen Parteien gegeneinander ins Spiel.

Dreiecksbetrug
Foto: ÖIAT

So könnte der Betrug ablaufen:

  1. Maria möchte ihr Handy verkaufen. Sie stellt eine Anzeige auf einer Kleinanzeigenplattform online.
  2. Ein Betrüger meldet sich bei ihr und gibt sich als Käufer aus. Die beiden einigen sich auf einen Verkauf. Maria erhält seine Adresse und bereitet den Versand vor.
  3. Der Betrüger speichert das Foto und den Beschreibungstext von Marias Anzeige. Dann erstellt er selbst eine gefälschte Anzeige und gibt sich darin als Verkäufer des Tablets aus.
  4. Lukas sucht nach einem gebrauchten Handy und sieht die gefälschte Anzeige. Er hält den Betrüger für einen echten Verkäufer und schließt mit ihm ein Geschäft ab.
  5. Der Betrüger gibt Lukas die Kontodaten von Maria und bittet ihn, das Geld dorthin zu überweisen.
  6. Lukas überweist das Geld, weil er glaubt, dass es an seinen Verkäufer geht - tatsächlich landet es aber bei Maria. Sie sieht den Geldeingang auf ihrem Konto und geht davon aus, dass die Zahlung von ihrem Käufer - also dem Betrüger - stammt. Deshalb schickt sie das Handy an die von ihm angegebene Adresse.

Wer trägt den größten Schaden?

Gut zu wissen: Nicht immer sind es die Käufer/innen, die den größten Schaden erleiden. Wer bei dieser Betrugsmasche am meisten verliert, hängt oft von der gewählten Zahlungsmethode ab.

Bei einer Überweisung haben die ehrlichen Verkäufer/innen einen Vorteil: Wenn sie den Versand der Ware nachweisen können, behalten sie das von den Käufer/innen überwiesene Geld. Die Käufer/innen erleiden jedoch einen finanziellen Verlust, da sie zwar gezahlt haben, aber keine Ware erhalten.

Im Falle einer PayPal-Zahlung greift der Käuferschutz: Sollte die Versandadresse nicht mit der Adresse des PayPal-Kontos übereinstimmen, bekommen die Käufer/innen ihr Geld zurück. In diesem Fall bleiben die Verkäufer/innen jedoch auf der Strecke – ihnen wurde die Ware abgenommen, aber auch das bereits bezahlte Geld wurde ihnen entzogen.

Achtung

Die Masche ist besonders heimtückisch, da es passieren kann, dass am Ende ehrliche Verkäufer/innen angezeigt werden!

Wie kann ich mich schützen?

  • Namen und E-Mail-Adressen abgleichen: Vorsicht ist geboten, wenn der in der Kleinanzeige angegebene Name nicht mit dem Namen der E-Mail-Adresse, dem Namen des Kontoinhabers oder dem Namen des Paketempfängers übereinstimmt.

  • Adressen abgleichen: Verkäufer/innen können sich schützen, indem sie die Versandadresse mit der Adresse des PayPal-Kontos vergleichen. Weichen die beiden Adressen voneinander ab, sollten Sie nachfragen und gegebenenfalls vom Verkauf absehen.

  • Beweise sichern: Dokumentieren Sie alle Abläufe im Zuge des Kaufs oder Verkaufs!

  • Abholung und Barzahlung: Die Ware vor Ort abzuholen und dort auch gleich zu bezahlen, ist die sicherste Variante – für Verkäufer/innen und Käufer/innen.

Ich wurde Opfer! Was kann ich tun?

  • Melden Sie den Vorfall sofort der Kleinanzeigenplattform. Diese haben oft spezielle Teams für Betrugsfälle und können Ihnen helfen, das Konto des Kriminellen zu sperren.

  • Wenden Sie sich an Ihre Bank und bitten Sie um eine Rückerstattung. In der Regel sind die Erfolgsaussichten jedoch gering.

  • Wenn Sie mit PayPal bezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Geld zurückzubekommen, sofern der Käuferschutz greift. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllen.

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Letzte Aktualisierung: 14. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)