Verträge und Abos kündigen: Vorsicht vor kostenpflichtigen Angeboten
Sie möchten Ihren Vertrag kündigen, wissen aber nicht wie? Oft sind die Informationen zur Kündigung und Kontaktadressen des jeweiligen Unternehmens auch unauffindbar. Wir zeigen, wie Sie Verträge kündigen.
Internetrecherche führt zu kostenpflichtigen Drittanbietern
Wer im Internet nach Informationen zur Kündigung von Verträgen sucht, stößt oft auf Angebote, die eine einfache Kündigung versprechen. Praktisch – vor allem, wenn einem das Unternehmen eine direkte Kündigung erschwert. Doch bei so genannten Drittanbietern ist Vorsicht geboten. Oft werden für die Kündigung Gebühren von bis zu 30 Euro verlangt oder man tappt in eine Abofalle. Die Kostenhinweise dieser Dienste sind meist gut versteckt und nicht sofort ersichtlich.
Im Internet gibt es Dienste, die Ihnen eine kostenlose Kündigung von Verträgen versprechen. Erst bei genauerem Hinsehen stellt sich heraus, dass der Dienst hohe Kosten verursacht.
Tipps: So kündigen Sie Verträge
- Kündigen Sie Ihren Vertrag direkt beim Unternehmen. Oftmals finden Sie Infos zur Kündigung oder Kündigungsformulare auf der offiziellen Supportseite des Unternehmens. Finden Sie auf der Webseite keine Informationen, suchen Sie nach einer Service-E-Mail-Adresse.
- In den meisten Fällen können Sie per E-Mail kündigen. In manchen Fällen kann es aber notwendig sein, dass die Kündigung unterschrieben oder mit einer Handy-Signatur (ID Austria) versehen wird. Eine unterschriebene Kündigung ist notwendig, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart wurde, dass Sie „schriftlich“, „unterschrieben“ oder „in Schriftform“ kündigen müssen.
- Geben Sie relevante Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, ggf. Benutzername, Kunden-/Vertragsnummer) an, um dem Unternehmen die Zuordnung zu Ihrem Vertrag zu erleichtern.
- Alternativ können Sie Ihre Kündigung über den kostenlosen Dienst „Online Kündigen“ abwickeln.
Hier finden Sie weitere Infos zum Kündigen von Verträgen.
Ich habe einen kostenpflichtigen Kündigungsdienst genutzt! Was nun?
- Zahlen Sie nicht, wenn Sie unerwartete Zahlungsaufforderungen oder gar Mahnungen erhalten.
- Informieren Sie sich bei der Internet Ombudsstelle, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. In vielen Fällen halten die Kündigungsdienste rechtliche Vorgaben nicht ein, sodass kein gültiger Vertrag mit dem Unternehmen entsteht. Sie müssen dann nicht bezahlen!
- Wenden Sie sich an Ihr Kreditkartenunternehmen, wenn das Unternehmen unrechtmäßig Beträge abbucht. Fordern Sie eine Rückerstattung aller Beträge und verweisen Sie auf § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018. Dieses Gesetz besagt, dass Beträge, die ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z. B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde), vom Zahlungsdienstleister zurückerstattet werden müssen.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)