Messenger-Dienste: Nachrichten zuverlässig löschen und kluge Einstellungen
Damit Unterhaltungen per WhatsApp, Telegram, Signal und Co. nicht nur praktisch, sondern auch sicherer sind, sollte man bei der Datenlöschung und den Einstellungen einiges beachten.
Messenger-Dienste sind ein wichtiger Bestandteil der täglichen Kommunikation. Kurznachrichten werden in der Praxis oft unmittelbarer als etwa E-Mails wahrgenommen und die Möglichkeit, Fotos oder andere Dateien auszutauschen, haben die Apps unterschiedlichster Anbieter zu attraktiven Begleitern auf dem Smartphone gemacht. Zu den am weitest verbreiteten Anwendungen gehören WhatsApp und der Facebook-Messenger aus dem Hause Meta. Ebenfalls beliebt sind die als diskreter geltenden Apps Signal und Telegram. Hinzu kommen die Nachrichtendienste des Google-Konzerns und von dem iPhone-Hersteller Apple. Nicht selten verwenden Nutzerinnen und Nutzer gleich mehrere dieser Anwendungen. Doch die ständige Verwendung sowie die Fülle an Kanälen und Nachrichten birgt aus Sicht des Datenschutzes Herausforderungen.
Datenschutz und Risiken von Messenger-Diensten
Die Archivierung von Unterhaltungen und automatische Backups ermöglichen es, dass wichtige Informationen nicht verloren gehen oder wertvolle Erinnerungen bewahrt werden. Sie können allerdings auch zu einem Risiko für die Privatsphäre werden oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Einerseits stellt die Verletzung der Privatsphäre durch unbefugte Zugriffe auf die gespeicherten Daten, etwa durch einen Hackerangriff oder nach einem Handydiebstahl, ein Risiko dar. Andererseits sollte man sich ansehen, welche Zugriffsrechte beispielsweise auf den Standort und andere App-Aktivitäten die Anwendung verlangt und wo der App-Anbieter die gesammelten Informationen speichert oder verarbeitet.
Gespeicherte Daten können über Fragen der Privatsphäre hinaus zu einem Konflikt mit dem Gesetz führen, selbst wenn sich die Besitzerinnen und Besitzer des Gerätes nicht an der Verbreitung des illegalen Materials beteiligt haben und die kompromittierenden Dateien unverschuldet auf einem Gerät gelandet sind: „Es kommt immer wieder vor, dass strafrechtlich relevante Inhalte weitergeleitet werden. Wenn die Empfänger die Problematik erkennen, löschen sie die Inhalte oft sofort aus ihrem Chat, aber nicht aus den Downloadordner oder einem möglichen Backup“, sagt Barbara Buchegger vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation ÖIAT.
Werden einem Nachrichten und Dateien zugeschickt, die man bedenklich findet, empfiehlt Datenschutzexpertin Buchegger daher, nicht nur sehr gründlich an allen Orten auf einem Gerät und in der Cloud zu löschen, sondern von vornherein die Speicherung von Daten bewusst einzuschränken. Dies geht vor allem in den Einstellungen der Dienste. Dort kann nämlich bestimmt werden, wie das Programm mit den ein- und ausgehenden Nachrichten umgeht.
Messenger-Nachrichten: Archivierung und Backup
Als Archiv bezeichnet man die Speicherung einzelner Nachrichten einer Unterhaltung in der App beziehungsweise auf dem Gerät. Das Backup hinterlegt die Chatverläufe zumeist (zum Beispiel bei WhatsApp) zusätzlich auf einem verbundenen Cloud-Service. Dies ermöglicht es beispielsweise, die Unterhaltungen nach einem Geräteverlust wiederherstellen zu können. Bei WhatsApp können diese beiden Funktionen im Menüpunkt „Einstellungen“ angepasst oder ganz deaktiviert werden. Die passende Einstellung kann nicht nur aus Datenschutzsicht eine Rolle spielen, oft geht es hier auch um Speicherplatz-Management.
Hinweis
Wichtige Informationen über den richtigen Umgang mit Daten-Backups und deren Löschung finden Sie auch im Beitrag „Cloud-Daten zuverlässig löschen“.
Bei der Kommunikation über Kurznachrichtendienste sollte man stets mitbedenken, das Nachrichten ohne den gesamten Kontext einer Unterhaltung eine andere Wirkung haben können: Ursprünglich harmlose Nachrichten können in einem anderen Kontext zu einem Druckmittel werden. Wenn sich Beziehungen zwischen Menschen zum Schlechteren ändern, werden oft Nachrichten aus der Vergangenheit herangezogen, um Vorwürfe vermeintlich zu belegen und Druck aufzubauen“, sagt Buchegger vom ÖIAT. Das lange Gedächtnis der Messenger-Dienste kann damit auch in Fällen von häuslicher Gewalt, bei Stalking oder in Erpressungsfällen eine Rolle spielen.
Daten in Messenger-Diensten löschen: WhatsApp und Signal
Beim Löschen von Nachrichten gilt es einige Aspekte zu beachten: Möchte man eine bestimmte Nachricht nur von seinem eigenen Gerät entfernen, oder soll sie auch im Verlauf der kontaktierten Person verschwinden? Für den ersten Fall kann man einzelne Nachrichten (auf Nachricht getippt halten und die Option “Löschen” wählen) oder ganze Unterhaltungen (in der Kontaktinfo) auswählen und löschen. Alternativ kommt man zu den Optionen für Löschen und Leeren einer Unterhaltung, indem man in der Liste der Chats einzelne Unterhaltungen nach links wischt. Diese Funktionen stehen bei allen gängigen Messenger-Diensten zur Verfügung. Abweichungen können in der Benennung der Optionen auftreten. Darüber hinaus kann man in den Account-Einstellungen sämtliche Unterhaltungen leeren (“Alle Chats leeren” bei WhatsApp, “Unterhaltungsverlauf leeren” bei Signal). Hier verschwinden die Nachrichten in einer Unterhaltung auf dem Gerät, die Unterhaltung selbst bleibt aber erhalten. Oder man entfernt die Unterhaltungen vollständig durch „löschen“ (WhatsApp). Gesondert von den Nachrichten kann man die Dateien, Links und Medien entfernen, die im Zuge einer Unterhaltung ausgetauscht wurden. Dies geht über den entsprechenden Unterpunkt in der Kontaktinfo des Chats. Will man eine Messenger-App nicht nur vorübergehend nicht mehr nutzen, sondern dauerhaft, reicht es nicht aus, das Programm einfach zu deinstallieren. In diesem Fall muss auch der Account gelöscht werden. Dies funktioniert über die Einstellungen des Benutzerkontos. Beim vollständigen Löschen von Daten im Messenger-Dienst sollte man wiederum mögliche Backups bedenken.
Selbstlöschende Nachrichten im Messenger-Chat
Auf die Datensicherheit am eigenen Gerät hat man nicht zuletzt über die Einstellungen oder gezielte Löschungen noch einen gewissen Einfluss. Beim Smartphone anderer Userinnen und User, auf denen die Nachrichten und Dateien ebenfalls aufscheinen, ist dies anders. Aber auch hier bieten Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal Möglichkeiten. So kann man etwa für den gesamten Account, einzelne Unterhaltungen, oder konkrete Nachrichten automatisiert löschen oder verschwinden lassen. Dazu wählt man bei WhatsApp die Einstellung “Selbstlöschende Nachrichten” aus oder aktiviert bei Signal die Einstellung „Verschwindende Nachrichten“. Dann werden die entsprechenden Chat-Teile nach der ausgewählten Frist automatisch aus dem Verlauf aller Chat-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer entfernt. In der Regel kann dabei ausgewählt werden, ob die Nachricht sofort nach Lesen durch die Empfängerinnen und Empfänger oder nach einem gewählten Zeitraum (von wenigen Stunden bis zu 90 Tagen) gelöscht wird. Doch selbstlöschende Nachrichten sind keine Garantie, dass sie nach Ablauf der Frist nirgendwo mehr zu finden sind. Die Möglichkeit, solche Nachrichten zu kopieren und abzuspeichern beziehungsweise diese weiterzuleiten, oder einen Screenshot zu erstellen, bevor sie verschwinden, besteht auch bei selbstlöschenden Nachrichten.
Hinweis
Wie Sie Daten zuverlässig und nachhaltig von Social Media löschen, erfahren Sie in unserem Expertinneninterview „Datenlöschung auf Social Media: Wie lassen sich Daten in sozialen Netzwerken zuverlässig löschen?“.
Arbeitsumfeld: Messenger-Dienste und DSGVO
Nicht nur das private Bedürfnis nach Datenschutz kann eine Anpassung der Einstellungen oder gezielte Datenlöschung in Messenger-Apps nötig machen. Durch den geschäftlichen Einsatz kann auch die Datenschutzgrundverordnung ein Tätigwerden von Nutzerinnen und Nutzern erfordern. Kontakte können beispielsweise mit einem Löschbegehren verfügen, dass persönliche Informationen beseitigt werden müssen. Dies trifft neben Kontaktdaten und E-Mails auch auf Chatverläufe zu.
Hinweis
Ausführliche Informationen zur DSGVO finden Sie im Beitrag „Datenschutz in Österreich regelt weitreichende Rechte im Internet“.
Darüber hinaus können Organisationen noch weitreichendere Regeln vereinbaren, die die Verwendung von Messenger-Diensten im beruflichen Kontext reglementieren oder sogar ausschließen: „Betriebsvereinbarungen wie Social Media Guidelines sehen in diesem Bereich klare Auflagen und Handlungsprotokolle für diverse Anwendungsfälle von Messenger-Apps vor. Verstöße dagegen können massive Konsequenzen haben“, betont Barbara Buchegger. Sie empfiehlt, sich im Zweifel bei den Datenschutzbeauftragten des Arbeitgebers darüber zu informieren, wie eine Verwendung von WhatsApp, Signal und anderen Messenger-Diensten im Einklang mit den anwendbaren Unternehmensrichtlinien möglich ist.
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria