ID Austria im Überblick: Was sie kann, wie man sie erhält und wie sie Ihre Daten schützt
Von der Registrierung bis zur Nutzung: Johannes Rund vom BMF erklärt im Interview, was Bürgerinnen und Bürger bei der „ID Austria“ beachten sollten und welche Vorteile die staatlich garantierte digitale Identität mit sich bringt.
Die „ID Austria“ holte bei der Preisverleihung des 21. eGovernment-Wettbewerbs am 6. September 2022 in Berlin in der Kategorie „Bestes Projekt zum Einsatz innovativer Technologien und Infrastrukturen 2022“ die Goldmedaille. Das von den Bundesministerien für Finanzen (BMF) und für Inneres (BMI) realisierte Projekt gilt aus Sicht der Jury „als Vorzeigemodell für eine europaweite digitale Identität“. Welche Vorteile die ID Austria bietet, wie Registrierung und Nutzung in der Praxis aussehen und worauf sich Userinnen und User in puncto Datenschutz verlassen können, erklärt Johannes Rund von der Abteilung „E-Government Bürger“ des BMF im Interview.
Was ist die ID Austria?
Johannes Rund: Die ID Austria ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die eigene Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachzuweisen (eID = elektronischer Identitätsnachweis). Sie ist somit der Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus genutzt werden. Die Funktionalitäten der Handy-Signatur bleiben bestehen.
Welche Vorteile bietet die ID Austria Bürgerinnen und Bürgern?
Rund: Mittels ID Austria kann bereits jetzt ein digitaler Ausweis (eAusweise, digitaler Führerschein) via Smartphone vorgewiesen werden. Weitere Vorteile: Die ID Austria ist ein elektronischer Identitätsnachweis, quasi der digitale Ausweis in der Online-Welt. Mit der ID Austria können PDF-Dokumente digital signiert werden, sie erfüllt die höchsten datenschutzrechtlichen Standards und steht als Service allen in Österreich lebenden Menschen ab 14 Jahren kostenfrei zur Verfügung. Die ID Austria ist interoperabel und kann spätestens im Laufe des Jahres 2023 auch für Anwendungen in ganz Europa genutzt werden.
Allgemeine Informationen zur ID Austria im Kontext digitaler Identitäten und Unternehmen lesen Sie auch im Interview „Die staatliche Verwaltung digitaler Identitäten in Österreich“. Hier geht es zum dazugehörigen Videobeitrag: ID Austria im Überblick.
Wie bekomme ich eine ID Austria?
Rund: Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten die ID Austria bei der Passbehörde sowie bei ermächtigten Gemeinden und Landespolizeidirektionen, weiters bei allen Dienststellen des Finanzamts Österreich.
Wer in Zukunft einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis beantragt, wird automatisch eine ID Austria erhalten, sofern die antragstellende Person das nicht ausdrücklich ablehnt.
Für Personen, deren Handy-Signatur behördlich registriert wurde (zum Beispiel via Magistrat oder FinanzOnline), ist ein Wechsel ohne nochmalige behördliche Identitätsfeststellung möglich. Man kann einfach mit der App „Digitales Amt“ auf ID Austria umsteigen. Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist ein Besuch bei der Behörde zur Identitätsfeststellung erforderlich. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen beantragen.
Für die Registrierung und Nutzung der ID-Austria-Services sind ein Mobilgerät sowie die Installation der App „Digitales Amt“ oder der Handy-Signatur-App Voraussetzung. Alternativ kann auch ein FIDO-Sicherheitsschlüssel verwendet werden. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können ihren elektronischen Identitätsnachweis beantragen. Für die Registrierung sind ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein aktuelles Passfoto erforderlich.
Wie kann man sich die Nutzung der ID Austria in der Praxis vorstellen?
Rund: Elektronische Unterschrift: Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und europaweit einsetzbar.
Ein Login für eine Vielzahl von Anwendungen: Mit der ID Austria als digitalem Ausweis brauchen Userinnen und User nur noch einen Login, um behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Die Identität wird durch das ID-Austria-Service sichergestellt.
Durchführung von digitalen Amtswegen: Digitale Amtswege können direkt mit der App „Digitales Amt“ oder über die Website oesterreich.gv.at durchgeführt werden, und das rund um die Uhr. Für Unternehmen stehen digitale Amtswege auf usp.gv.at zur Verfügung.
Ausweisfunktion am Smartphone: Mithilfe der ID Austria können Nutzerinnen und Nutzer auch Ausweise, wie etwa den Führerschein, am Smartphone vorweisen. Diese Einsatzmöglichkeit besteht vorerst nur in Österreich.
Hinweis
Über Problemfelder und technische Lösungen in Bezug auf digitale Identitäten lesen Sie im Beitrag „Digitale Identitäten: Elektronische Identifikation im Netz“.
Das ID-Austria-System ermöglicht die Einbindung von Service Providern von Unternehmen und Vereinen (Service-Owner). Wie kann man sich das konkret vorstellen?
Rund: Private Unternehmen können ihre Service-Provider über das Unternehmensserviceportal (USP) verwalten. Hierfür bietet das USP einen Zugriff auf das ID Austria SP-Registrierungssystem (IDA-SPR) des ID-Austria-Systems. Das IDA-SPR ist die Applikationsverwaltung für öffentliche und private Service-Owner und bietet privaten Unternehmen alle zur Nutzung des offiziellen Test- und/oder Produktionssystems benötigten Funktionen. Dies umfasst sowohl die Registrierung neuer als auch die Verwaltung und Anpassung bestehender Service-Provider.
Die Neuregistrierung von privaten Service-Providern im produktiven ID-Austria-System erfordert einen Akkreditierungsprozess. Im Zuge dieser Akkreditierung werden sowohl technische als auch organisatorische Parameter validiert und die Aktivierung der Anwendung kann nur nach einer Akkreditierung durchgeführt werden.
Auf welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen können sich Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die ID Austria verlassen?
Rund: Die ID Austria funktioniert gemäß höchsten datenschutzrechtlichen Standards, das heißt, sie erfüllt die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ebenso wie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der geltenden Fassung. Der Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) steht für jede und jeden zum Download bereit.
Nutzerinnen und Nutzer bestimmen, welche ihrer Daten aus bestehenden elektronischen Registern (zum Beispiel Zentrales Melde- oder Personenstandsregister) abgefragt sowie an Dritte weitergegeben werden. Unautorisierte Abfragen im ID-Austria-System – auch etwaiger unbekannter Anwendungen – werden blockiert. Für die Datenabfrage und -weitergabe ist somit proaktives Handeln der Userinnen und User erforderlich.
Die ID Austria (ab Mitte 2023 in Echtbetrieb) entspricht laut Bescheinigung durch Spezialistinnen und Spezialisten der EU-Mitgliedstaaten („eIDAS-Kooperationsnetz“) den höchsten Sicherheitsanforderungen auf EU-Ebene.
Die Stellungnahme des eIDAS-Kooperationsnetzes war die Voraussetzung für die förmliche Notifizierung des österreichischen elektronischen Identitätsnachweises (ID Austria) am 28.2.2022. Damit ist sichergestellt, dass Userinnen und User ihre ID Austria spätestens im Laufe des Jahres 2023 für Anwendungen in ganz Europa nutzen können.
Was kann man sich unter dem Grundsatz der Datenminimierung vorstellen?
Rund: Bürgerinnen und Bürger geben bei der Nutzung einer Anwendung mittels ID Austria nur die für die Anwendung erforderlichen Daten weiter. Bei einem Altersnachweis ist es zum Beispiel nicht notwendig, auch andere Daten, wie Vorname oder Nachname, weiterzugeben.
Hinweis
Weiterführende Informationen zur ID Austria erhalten Sie auch auf oesterreich.gv.at. Hier finden Sie außerdem den Bericht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zum Download.
Für den Inhalt verantwortlich: A-SIT Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria