Facebooks Meldefunktion passt sich dem österreichischen Gesetz an
Das Kommunikationsplattformen-Gesetz verpflichtet Soziale Netzwerke hetzerische oder diskriminierende Postings zu löschen. Auf Facebook und Instagram gibt es eine neue Meldeoption dafür.
Was ist das „Kommunikationsplattformen-Gesetz“?
Das Kommunikationsplattformen-Gesetz, kurz KoPl-G, ist das Kernstück des „Hass im Netz“ - Gesetzespakets, das im Dezember 2020 vom Bundesrat beschlossen wurde. Laut diesem müssen strafrechtlich relevante Postings wie zum Beispiel Gewaltandrohungen, Beschimpfungen, Stalking, oder Beleidigungen von den jeweiligen Plattformen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Ist die Strafrelevanz nicht sofort ersichtlich haben die Netzwerke sieben Tage Zeit, um die Meldung zu prüfen.
Hinweis
Das Gesetz richtet sich nicht an alle, sondern nur an größere Kommunikationsplattformen ab 100.000 NutzerInnen und 500.000 Euro Umsatz. Wenn sich die Plattformen nicht daran halten, drohen Strafen.
Am 1. April ist das Gesetz in Kraft getreten. Zeitgleich hat Facebook seine Meldefunktion an das österreichische Gesetz angepasst. Seitdem können NutzerInnen von Facebook oder Instagram einen „Beitrag als rechtswidrig gemäß KoPl-G“ melden.
Wie funktioniert die neue Meldeoption?
Wer einen Kommentar oder einen Beitrag aufgrund des Kommunikationsplattformen-Gesetzes melden will, kann das wie gewohnt machen – also an der gleichen Stelle, an der man schon bisher problematische Postings melden konnte.
Tipp
Sobald man auf „Melden“ tippt oder klickt, findet sich neben den bisherigen Meldeoptionen zusätzlich der Punkt „Beitrag als rechtswidrig gemäß KoPl-G melden“. Das Tippen auf diese neue Meldeoption, öffnet ein neues Fenster mit einer Reihe von Auswahlmöglichkeiten, um den genauen Tatbestand einzugrenzen.
Sie sind sich nicht sicher, welches Problem genau vorliegt? Klicken Sie auf die einzelnen Hauptkategorien. Sie erhalten so noch weitere und konkretere Auswahlmöglichkeiten. Klicken Sie alle Paragrafen an, die für das Posting relevant sein könnten.
Hinweis
Sie sind sich nicht sicher, welches Problem genau vorliegt? Klicken Sie auf die einzelnen Hauptkategorien. Sie erhalten so noch weitere und konkretere Auswahlmöglichkeiten. Klicken Sie alle Paragrafen an, die für das Posting relevant sein könnten.
Was fällt unter das KoPl-G?
Hassrede, Bedrohungen, Beleidigungen oder Belästigungen, Terrorismus und intime Inhalte: All das fällt unter das Kommunikationsplattformen-Gesetz. Was das genau bedeutet, sieht man erst nachdem man sich für eine Meldung nach dem KoPl-G entschieden hat. Damit Sie bereits im Vorhinein wissen, ob das neue Gesetz auf ein Posting zutrifft, finden Sie hier alle Auswahlmöglichkeiten (und damit die entsprechenden Paragraphen), die unter das KoPl-G fallen:
- Es handelt sich um Hassrede bzw. Inhalte, die hasserfüllte Ideologien unterstützen: Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung, nationalsozialistische Wiederbetätigung
- Es handelt sich um eine Bedrohung oder Erpressung: Gefährliche Drohung, Nötigung, Erpressung
- Es handelt sich um eine Beleidigung, Anschuldigung oder Belästigung: Beleidigung, beharrliche Verfolgung/Stalking, fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation/Cyber-Stalking, Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
- Er unterstützt Terrorismus: Terroristische Vereinigung, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat, Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten
Es handelt sich um Gewaltdarstellung oder intime Inhalte: Unbefugte Bildaufnahmen, pornographische Darstellungen Minderjähriger, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen
Tipp
Auf dieser Seite erklärt Facebook unter anderem, was nach einer Meldung gemäß KoPl-G passiert und wie sich das neue Gesetz von den bisherigen Facebook-Gemeinschaftsstandards unterscheidet. Mit einem Klick auf den Button „Meldung einreichen“ können Sie außerdem direkt entsprechende Inhalte melden.
Hinweis
Einen Beitrag zu melden, ist nicht die einzige Möglichkeit, um sich gegen Hass im Netz zu wehren. So zeigen Sie Zivilcourage online!
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)