ETA für die Einreise nach Großbritannien: Vorsicht vor teuren Alternativangeboten!

Für eine Einreise aus der EU nach Großbritannien, benötigen Sie seit dem 2. April eine „Electronic Travel Authorisation (ETA)“ – also eine elektronische Einreisegenehmigung. Die Beantragung ist kompliziert und aktuell nur auf Englisch verfügbar. Auf der Suche nach Alternativen tappen viele in die Kostenfalle.

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Foto: ÖIAT

Die zur Einreise nach Großbritannien berechtigende Electronic Travel Authorisation (ETA) kostet aktuell noch umgerechnet rund zwölf Euro, ab dem 9. April erhöht sich der Preis auf knapp 20 Euro. Die allermeisten Reisenden haben zum jetzigen Zeitpunkt klarerweise noch keine Erfahrung mit den Abläufen rund um die ETA. Wo beantragen? Wie schnell bekommt man die Bestätigung? Wieviel kostet es wirklich?

Ein Feiertag für Alternativanbieter/innen! Diese wollen die noch vorherrschende Verunsicherung zu ihren Gunsten nutzen – und zwar durch den Verkauf überteuerter ETA-Bescheinigungen. Die Kosten bewegen sich in etwa im Bereich von 70 Euro, können aber auch schnell einmal über 100 Euro betragen.

Achtung

Keine Einreise ohne ETA! Wir raten dringend davon ab, den Trip nach Großbritannien ohne ETA-Bescheid anzutreten. Tatsächlich können bereits Reiseveranstalter eine Mitnahme verweigern. Spätestens bei der Passkontrolle in Großbritannien ist dann aber Endstation. Und ja: Auch wer lediglich auf einem britischen Flughafen umsteigen will, benötigt unter Umständen eine ETA. Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft.

Wie Alternativanbieter die Verwirrung um die neue ETA nützen

Der offizielle Weg für die Abgabe eines ETA-Ansuchens führt über die Website der britischen Regierung. Hier tun sich für viele Reisende allerdings Probleme auf. Denn:

  • Die Inhalte existieren aktuell (4.4.2025) lediglich in englischer Sprache. Viele können sich im Alltag zwar mit ihren Englischkenntnissen durchschlagen, bei offiziellen Dokumenten stoßen sie aber rasch an ihre Grenzen.
  • Die Behörden empfehlen für den Antrag die Nutzung einer App, die extra heruntergeladen werden muss. Den Prozess im Browser zu durchlaufen, ist zwar möglich, allerdings gelangt man erst nach einigem Gescrolle und mehreren Klicks zum entsprechenden Formular.

Beide Punkte veranlassen nicht wenige dazu, sich auf die Suche nach Alternativen zu machen. Wer zum Beispiel nach „ETA Großbritannien“ googelt, erhält eine lange Liste an gesponserten Ergebnissen. Allesamt gehören zu privaten Vermittlungsagenturen, die mit offiziellen Stellen nichts zu tun haben. Die ersten vier Einträge:

ETA-Googlesuche
Google-Suche nach "ETA Großbritannien": Die ersten Ergebnisse sind allesamt Werbeanzeigen privater Anbieter. Foto: ÖIAT

Nun weisen alle angeführten Seiten (mehr oder weniger) klar ersichtlich darauf hin, kein Regierungs-Angebot zu sein und höhere Preise zu verlangen als die offiziellen Stellen. Es handelt sich um seriöse, private Anbieter, die zusätzlich zu den tatsächlichen Gebühren noch Bearbeitungsabgaben verrechnen und deshalb deutlich teurer sind.

Achtung

Hohe Kosten beim Erstanruf: Immer wieder haben wir es auch mit vermeintlichen Visa-Agenturen zu tun, die den Bewerbungs-Prozess übers Telefon abwickeln möchten und ihre Kund/innen von Anfang an unter Druck setzen. Sie verlangen im Rahmen eines ersten Gesprächs bereits Gebühren in Höhe von mehreren hundert Euro. Wer nicht zahlt, hat angeblich schlechtere Chancen bei der Visa-Vergabe. Derartige Fälle sind im Zusammenhang mit der ETA noch nicht bekannt. Sollten Sie es irgendwann mit einer entsprechenden Forderung zu tun haben: Auflegen, Nummer blockieren, andere Anbieter/innen suchen!

ETA-Einreiseerlaubnis: Private Daten in sicheren Händen?

Sowohl beim offiziellen Angebot als auch bei Alternativoptionen müssen Antragssteller/innen teils sensible persönliche Daten angeben. Dazu zählen:

  • Scan des Reisepasses
  • aktuelles Portrait-Foto

Dazu kommen weitere Angaben zur beruflichen Situation oder ob man jemals strafrechtlich verurteilt wurde. Im Fall von Regierungsstellen sollten diese Daten grundsätzlich in sicheren Händen sein. Wie gut es bei privaten Unternehmen um die Security bestellt ist, ist eine andere Frage.

Hinweis

Sie befürchten, sensible Informationen an Betrüger/innen weitergegeben zu haben? Dann erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei! Wenn zum Beispiel die fällige Gebühr für die ETA überwiesen wurde, Sie die Bescheinung aber nie erhalten haben und die bisherige Kontaktperson nicht mehr erreichbar ist. Die Kriminellen werden die erbeuteten Daten sehr wahrscheinlich für weitere Betrugsversuche verwenden. Auch hier gilt: Derartige Berichte haben uns in Zusammenhang mit der ETA für Großbritannien noch nicht erreicht.

ETA-Kauf: Nur über offizielle Kanäle

Nun wäre es natürlich falsch, sämtliche Alternativquellen für ETAs kollektiv als Fake abzutun. Der überwiegende Großteil der Anbieter/innen vermittelt die gewünschte Einreiseerlaubnis zuverlässig. Nur wird es hier eben deutlich teurer als über den offiziellen Weg. Plus: Es fehlt eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der übermittelten Daten und der fristgerechten Erledigung. Deshalb unser Tipp:

  • Sollten Sie für Ihren anstehenden Urlaub eine Einreisegenehmigung benötigen, kaufen Sie diese ausnahmslos immer auf offiziellen Regierungsseiten! Nur so ist gewährleistet, dass sie keinen Betrüger/innen auf den Leim gehen.
  • Durchsuchen Sie die jeweilige Startseite eingehend. Üblicherweise geben die Unternehmen dort an, dass es sich bei ihnen um private Anbieter/innen handelt, sie nichts mit der jeweiligen Regierung zu tun haben und zusätzliche Gebühren anfallen.

Der behördliche Service für die Einreise nach Großbritannien ist unter https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta zu finden.

ETA bei Alternativanbieter/innen gekauft? Das können Sie tun!

  • Seriöse private Portale bieten Storno-Optionen an. Sollte der Rücktritt innerhalb der vorgegebenen Frist beantragt werden, bekommen die Nutzer/innen in der Regel ihr Geld auch wieder zurück. Zumindest wurden uns bereits einige derartige Erfahrungsberichte übermittelt.
  • Wer es mit betrügerischen Webseiten zu tun hat, kann sein Geld mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abschreiben. Wurde die Kreditkarte genutzt, besteht zumindest noch eine Möglichkeit, den Betrag zurückzuholen. Kontaktieren Sie im Fall der Fälle Ihre Bank/Ihr Kreditinstitut.
  • Erstatten Sie im Betrugsfall unbedingt Anzeige bei der Polizei! Die Kriminellen verfügen über Ihre Zahlungsinformationen und Passdaten. Sehr wahrscheinlich werden sie beides bei zukünftigen Betrugsversuchen verwenden.
Letzte Aktualisierung: 8. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT)